Gut, dass für die neue Nordbahn ein Bau- und Betriebsgenehmigungsverfahren beantragt – und dann auch genehmigt – wurde, ist ja okay. Dabei die Tatsache zu ignorieren, dass auch Grund in Wasserschutzgebieten betroffen ist – was in der Baugenehmigung drinstand, aber keine Reaktionen bewirkte –, ließe sich noch als Versehen interpretieren. Aber: Immer voller Inbrunst zu verkünden, nach dem Norden komme der Süden an die Reihe, ohne da auch nur irgendetwas geklärt zu haben, grenzt schon an Veräppelung aller Beteiligten. Denn alle Masten im Süden stehen exklusiv in solchen Schutzgebieten.