Schärfere Kontrollen bei Einweisung in Psychiatrie Kabinett schafft eine "Lex Mollath"

Von Elmar Schatz
Gustl Mollath beim Verlassen des Gerichts in Bayreuth. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Das Bundeskabinett hat - auch als Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath - eine Gesetzesänderung beschlossen, die als "Lex Mollath" betrachtet wird. Wir erklären, was alles geändert werden soll.

 
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Der Entwurf sieht vor, dass vom Gericht berufene Gutacher künftig in kürzerer Abfolge als bisher beurteilen sollen, ob die Untebringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch gerechtfertigt ist.

Außerdem sollen externe Gutachter beauftragt werden. Damit soll verhindert werden, dass immer wieder derselbe Gutachter seine eigene Einschätzung routinemäßig bestätigt. Mollath selbst erwartet von der gesetzlichen Neuregelung keine grundlegenden Verbesserungen.

Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden und vergangenes Jahr nach einem Wiederaufnahmeverfahren aus dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth entlassen worden. Er lebt heute wieder in Nürnberg.

Ob er zum Zeitpunkt seiner Unterbringung gefährlich war, hatte das Wiederaufnahmeverfahren nicht klären können. Mollath hatte sieben Jahre in der Psychiatrie verbracht. Seine Ehefrau hatte ihn der Körperverletzung beschuldigt. Vorgeworfen wurden ihm zudem Reifenstechereien.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte zur Gesetzesänderung: "Ganz wichtig dabei ist, dass wir die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit nicht aus dem Auge verlieren."

Laut Justizministerium wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen zwangsweise für längere Zeit in der Psychiatrie untergebracht, ohne dass es konkrete Belege für einen "Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten" gab.

"Womöglich lebenslange Unterbringungen sollen auf die wirklich schweren Fälle beschränkt werden, in denen von der untergebrachten Person Straftaten drohen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden", so Maas.

Unterbringung kostet im Schnitt 280 Euro pro Tag und Patient

Auf die Behörden kämen durch die Reform zwar einerseits höhere Kosten zu, da häufiger Gutachter beauftragt werden müssen. Andererseits sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Psychiatrie-Patienten leicht sinkt. Die Unterbringung koste im Schnitt 280 Euro pro Tag und Patient.

Preis für Kurier-Reportagen über Mollath

Kurier-Chefreporter Otto Lapp ist für seine Berichterstattung über den Fall Mollath bei der Ehrung der "Journalisten des Jahres" in der Kategorie Lokalreporter mit dem dritten Preis ausgezeichnet worden.

Die Kurier-Webreportage zum Fall Mollath lesen Sie hier.

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