Die größten Mängel aber, die auch für den Ausgang des Prozesses ausschlaggebend sein könnten, liegen aber in der fehlenden Exaktheit. „Das Attest enthält eine Reihe von Defiziten gegenüber den Aufzeichnungen in den Krankenunterlagen aber auch hinsichtlich der Befunde“, sagte Eisenmenger. Direkter drückt das Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl aus: „Völlig dilettantisch.“
So fehlen die Verletzungen am Rücken von Petra M., aber in der Krankenakte, die der Arzt am Tag der Untersuchung angelegt hat, sind diese angegeben. Es fehlt die Angabe von Tritten – Mollath soll Petra M. mehrfach getreten haben, als sie wehrlos am Boden lag. Er sei von Tritten ausgegangen, sagte der Arzt. Es fehlen die Farbe der Blutergüssen, aus der sich das Alter der Verletzungen hätte erschließen lassen. Und es gebe „einen gewissen medizinischem Widerspruch“, sagte der Rechtsmediziner. Der Arzt ging in seinem Attest er ausdrücklich von Schlägen „mit der flachen Hand“ aus. Dazu passe die Form der Hämatome nicht ganz. Außerdem hat Petra M. in ihren Vernehmungen auch von Schlägen „mit der Faust“ gesprochen. Und es fehlt auch eine genauere Beschreibung der Bisswunde im Bereich des Ellbogens, nachdem Mollath seine Frau stark gebissen haben soll.
Wenn man da Fazit aus dieser ärztlichen Leistung sieht, muss man sagen. Die Exaktheit lässt zu „wünschen sagen“, sagt Eisenmenger. Allerdings sei das „nicht selten, sondern sehr häufig“, dass er das vor Gericht erlebe .Weil Hausärzte nicht darauf eingerichtet seien, was Juristen und Rechtsmediziner erwarten
Ein anderes Problem bei der Frage, ob das Attest plausibel ist, sind Varianten der Misshandlungen in den Aussagen von Petra M: Mal wurde sie getreten, mal nicht, mal aufs Bett geworfen, mal nicht; mal schmerzte ihr Auge, mal nicht.
Auch eine Bewusstlosigkeit lässt sich nicht nachweisen. Allerdings gibt es ein Detail in einer Aussage von Petra M., darauf wies ihr Anwalt Jochen Horn hin. Dort gab sie an, ihr Mann habe ihr nicht geglaubt, dass sie bewusstlos gewesen sei. Die Gewalt muss also ein Thema bei dem Ehepaar Mollath gewesen sein. Auffällig ist, dass Mollath lediglich die Bewusstlosigkeit ihr gegenüber abgestritten haben soll – und nicht die Gewalt an sich.
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