Am ersten Verhandlungstag hatte Richter Werner Kahler noch angekündigt, der Sache auf den tiefsten Grund zu gehen, und wenn der Prozess über Monate gehen sollte. Und nun ist diese Woche schon das Urteil gefallen – zwei Jahre und drei Monate Haft, weniger als in erster Instanz – und der Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr wurde aufgehoben, weil der Angeklagte alles gestanden hat. Am ersten Verhandlungstag hatte er alle Taten abgestritten. Er hat etwas zugegeben, was er nicht gemacht hat, nur um die Strafe zu reduzieren, sagte er in einer Verhandlungspause. Fakt: Einmal hat er gelogen. Und das war allen Prozessbeteiligten klar. Dabei kommt es doch gerade vor Gericht auf die Wahrheit an. Der Angeklagte und jeder Zeuge werden vor ihren Aussagen vom Richter eindringlich ermahnt, die Wahrheit zu sagen.