In einer Mitteilung heißt es, die am 10. März beendete Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 der Senivita Social Estate habe das notwendige Teilnahmequorum verfehlt. „Die teilnehmenden Gläubiger vertraten wertmäßig knapp unter 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen, notwendig wäre nach dem Schuldverschreibungsgesetz mindestens die Hälfte gewesen.“