Quorum verfehlt Senivita muss in die zweite Runde

Von Roland Töpfer
Foto: Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Der Bayreuther Pflegedienstleister Senivita will eine Neufassung einer Anleihe. Doch im ersten Durchgang wurde das  notwendige Quorum verfehlt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

In einer Mitteilung heißt es, die am 10. März beendete Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 der Senivita Social Estate habe das notwendige Teilnahmequorum verfehlt. „Die teilnehmenden Gläubiger vertraten wertmäßig knapp unter 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen, notwendig wäre nach dem Schuldverschreibungsgesetz mindestens die Hälfte gewesen.“

Wie für diesen Fall angekündigt, werde der Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland nun zu einer weiteren Gläubigerversammlung einladen, die am 31. März in Bayreuth geplant sei. Diese Versammlung sei dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen wertmäßig vertreten.

Die Senivita Social Estate (SSE) schlägt den Inhabern der Wandelanleihe unter anderem vor, die Laufzeit um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihe, die im Mai dieses Jahres zur Rückzahlung fällig ist, sei wichtiger Bestandteil der geplanten grundlegenden Transformation der gesamten Senivita-Gruppe.

Der Gang in die zweite Runde sei ,,nichts Dramatisches und eigentlich zu erwarten gewesen“, sagte Elsner im Gespräch mit unserer Zeitung. Bei einer Anleiherestrukturierung schaffe man es nur in seltenen Fällen schon im ersten Schritt.

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung in Bayreuth soll in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe veröffentlicht werden.