Das Amtsgericht Nördlingen hatte die Erzieherin zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Erstmals droht damit einem Sektenmitglied wegen des Prügelskandals der Gang ins Gefängnis, andere Verfahren endeten höchstens mit Bewährungsstrafen. Die Jugendschutzkammer des Augsburger Landgerichts muss dieses Urteil nun überprüfen. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.