Prozess nach tödlichem Angriff Lebenslang für Sexualmord am weltberühmten Märchenschloss

red/

Schloss Neuschwanstein zieht Touristen aus aller Welt an. Zwei Amerikanerinnen machen dort vor neun Monaten eine verhängnisvolle Begegnung, die für eine von ihnen tödlich endet. Der Richter schildert, wie gefühllos der Täter agierte.

 
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Der 31-jährige Angeklagte war als Tourist vor Ort. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die beiden jungen US-Amerikanerinnen kamen, um bei dem Trip nach Europa ihr junges Leben zu genießen. Der Abstecher ins Allgäu zum Schloss Neuschwanstein sollte der fröhliche Abschluss der Reise werden. Doch die Fahrt zum Märchenschloss bedeutete für eine 21-Jährige den Tod, ihre ein Jahr ältere Freundin wird nach einem brutalen Angriff den Tag nie mehr vergessen. Ein Landsmann der Frauen überfiel die Urlauberinnen, vergewaltigte und erwürgte die Jüngere und warf beide Frauen einen tiefen Abhang hinunter.

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Dafür wurde der 31-Jährige am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht in Kempten wertete die Tat des Angeklagten als Mord, versuchten Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Richter spricht von einem „unfassbar gefühllosen“ Täter

Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher sprach von einem „unfassbar gefühllosen“ Täter. Er stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. „Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar“, betonte der Richter. Die Verteidiger ließen nach dem Urteil zunächst offen, ob sie Revision einlegen. Die Anwälte wollten insbesondere die Strafverschärfung durch die Schuldschwere verhindern.

Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er die beiden Freundinnen Mitte Juni 2023 auf einem Wanderweg in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau aus sexuellen Gründen überfallen und beide in die Pöllatschlucht geworfen hatte. Die 21-Jährige war nach dem Angriff im Krankenhaus gestorben.

Ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde verletzt. Die körperlichen Blessuren blieben trotz eines 50-Meter-Sturzes bei ihr überschaubar, doch die psychischen Leiden sind erheblich. „Sie ist traumatisiert und wird noch lange an den Folgen zu leiden haben“, sagte Schwiebacher über das überlebende Opfer. Ein Baumstamm hatte verhindert, dass die Frau noch weiter den Abhang hinunterfiel - es wäre sonst auch ihr sicherer Tod gewesen.

Die zwei Frauen waren zufällig dem Mann begegnet, als sie bei der Marienbrücke wanderten. Die Brücke gegenüber dem Märchenschloss ist ein beliebter Treffpunkt für Touristen aus aller Welt, weil man dort einen besonders guten Blick auf den Prachtbau des bayerischen Königs Ludwig II. hat.

In dem steilen Gelände rutschten alle drei aus, man kam miteinander kurz ins Gespräch. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Mann dann spontan entschlossen, die 21-Jährige zu vergewaltigen. Zum Verhängnis wurde den Amerikanerinnen, dass ihre Vorfahren aus Asien stammen. „Der Angeklagte steht offensichtlich auf Frauen asiatischer Abstammung“, sagte der Richter. Die Ermittler fanden später bei ihm auch entsprechende Pornofilme.

Täter lieferte den Ermittlern selbst das wichtigste Beweismittel

Nach wenigen Minuten überfiel der Mann die 21-Jährige und fing gleich an, sie brutal zu würgen. Die Freundin wollte zu Hilfe kommen, kratzte den Täter. Doch der körperlich überlegene Angreifer stieß die damals 22 Jahre alte Frau kurzerhand den angrenzenden Abhang hinab, um sich dann weiter an der Jüngeren zu vergehen und diese mit einem Gürtel zu strangulieren.

Der Mann entkleidete die Frau und vergewaltigte sie. Dabei fertigte er auch zwei Videos und ein Foto an - und lieferte somit letztlich den Ermittlern selbst das wichtigste Beweismittel. Richter Schwiebacher betonte mehrfach, dass sich der Angeklagte mit den Filmen der sterbenden und vergewaltigten Frau wohl später ein weiteres Mal sexuell erregen wollte. „Wie eiskalt und abgebrüht ist das?“, fragte der Kammervorsitzende rhetorisch. Nach dem Verbrechen bugsierte der Mann auch die schwerstverletzte 21-Jährige über die Kante des Abhangs. „Er hat sie entsorgt wie einen Sack Abfall“, sagte der Richter.

Anschließend sicherte der 31-Jährige noch vor Ort die Bilddateien der Tat, die er nach Ansicht des Gerichts als „Trophäe“ behalten wollte, und ließ sich von dem Handy den Weg zum Parkplatz zeigen. Es sei „purer Zufall“ gewesen, dass die bereits alarmierten Polizisten den Täter in dem Gelände noch abfangen und festnehmen konnten. Die beiden Frauen mussten unterdessen von einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden.

Zahlreiche Touristen hatten den Rettungseinsatz und die Festnahme des Täters beobachtet und aufgenommen. Die Fotos und Video wurden rund um den Globus in sozialen Netzwerken verbreitet.