Nun ist klar, was mit Evgenij H. nicht stimmt: Drogen – Methamphetamin zum Aufputschen und Cannabis zum Runterkommen – hatten ihn im Griff. So sehr, dass das Schöffengericht in seinem Urteil gegen den Serientäter nicht ausschließen konnte, dass er bei den allermeisten Taten nur bedingt steuerungs- und schuldfähig war. Für zahlreiche schwere Diebstähle, Einbrüche, für Verstöße gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruch und für Schwarzfahren verhängte das Gericht unter Vorsitz von Roland Köhler eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Überdies ordnete das Gericht an, dass H. in einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist.