Prozess gegen Pottensteiner Bauunternehmer: Verteidiger bedauern Äußerungen ihres Mandanten gegenüber dem Kurier Angeklagter will sich äußern

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Am kommenden Montag wollen die Verteidiger eine Erklärung des Hauptangeklagten verlesen. Foto: dpa Foto: red

„Die Verteidiger bedauern die Äußerungen, die ihr Mandant gegenüber dem Nordbayerischen Kurier gemacht hat“, verlas der Vorsitzende Richter am Landgericht Hof, Matthias Burghardt, eine Erklärung. Gestern war der vierte Verhandlungstag gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer.

 
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Der 64-jährige Hauptangeklagte hatte auf Kurier-Nachfrage, warum er sich bislang nicht geäußert habe, geantwortet: „Ich sag nichts und hör mir das alles erst einmal nur an. Das stimmt doch nicht, was hier gesagt wurde.“ Er habe Handwerker nicht bezahlt, weil sie schlecht gearbeitet hätten und Handwerker seien die schlechtesten Menschen. Dazu, dass seine ehemalige Buchhalterin eine Geldauflage von 3000 Euro zahlen musste, weil sie in seinem Auftrag keine Umsatzsteuer überwiesen hatte, meinte er nur, das sei halt so. Der Richter hatte am vergangenen Montag den entsprechenden Kurier-Bericht zitiert, die Verteidiger hatten bis dahin nichts von den Äußerungen ihres Mandanten gewusst. Der Richter informierte außerdem darüber, dass die Verteidiger am kommenden Montag eine Erklärung des Hauptangeklagten verlesen werden. Gestern hatten sie beim Richter angefragt, ob eine Verfahrenseinstellung denkbar wäre. „Dazu kann ich zurzeit noch keine Stellungnahme abgeben, da noch keine Erklärungen erfolgt sind“, so Burghardt. Außerdem müsse dazu auch die Staatsanwaltschaft einbezogen werden.

Zeuge wird nochmal vorgeladen

Am gestrigen Verhandlungstag hatten vier weitere geschädigte Handwerker ausgesagt. Ein Bauingenieur aus Lichtenfels berichtete von mündlichen Verträgen mit der Baufirma für den Einbau von Bauelementen in Türen und Tore. Keine Angaben konnte der Zeuge auf die Nachfrage des Richters machen, ob er nach der Insolvenz des Pottensteiner Unternehmens noch Geschäfte mit den Angeklagten oder einer Baufirma aus Egloffstein gemacht habe. In dieser Firma ist der mitangeklagte Sohn des Bauunternehmers ebenfalls Geschäftsführer. Der Richter ermahnte den Zeugen deutlich: „Es kann nicht sein, dass sich Geschädigte hier hinsetzen und so wachsweiche Aussagen machen.“ Er lud den Zeugen noch einmal für Montag vor, mit dem Hinweis, bis dahin zu klären, ob er noch Geschäfte mit den Angeklagten mache.

Ein Schreiner aus Effeltricht erklärte, dass er 2009 kurzfristig für ein Projekt in Nürnberg eingesprungen sei und Innentüren geliefert habe. Die Zahlung sei sehr schleppend gewesen und immer mehr Beträge seien aufgelaufen. Er habe Kontakt mit dem Hauptangeklagten gehabt, der von Zahlungsproblemen gesprochen, aber die Begleichung der Rechnungen zugesagt habe. Dazu sei es aber nicht mehr gekommen, so der Zeuge, da das Bauunternehmen dann Insolvenz angemeldet habe. Der Schreiner hat noch Forderungen in Höhe von 33 000 Euro.

Arbeiten nur mit Vorauskasse

Ein Trockenbauer aus dem Münchner Raum wartet noch auf 22 000 Euro. Als bei einer ersten Zwischenrechnung die Zahlung ausblieb, habe er die Leistungen eingestellt, so der Zeuge gestern vor Gericht. Bei einem zweiten Projekt habe er deshalb wegen der gemachten Erfahrungen nur auf Vorauskasse gearbeitet. Hier sei die Zahlung bis auf 500 Euro erfolgt.

Ein Sachbearbeiter des TÜV Reinland, der für das Bauunternehmen fünf Gutachtenaufträge ausgeführt hat, berichtete, er habe keine offenen Forderungen mehr. Die letzten Beträge seien im Juli 2010 beglichen worden. Diese Äußerung sorgte beim Richter für Verwunderung, da zu diesem Zeitpunkt das Unternehmen schon Insolvenz angemeldet hatte.

Der Prozess wird am Montag vor dem Landgericht Hof fortgesetzt.

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