Der 64-jährige Hauptangeklagte hatte auf Kurier-Nachfrage, warum er sich bislang nicht geäußert habe, geantwortet: „Ich sag nichts und hör mir das alles erst einmal nur an. Das stimmt doch nicht, was hier gesagt wurde.“ Er habe Handwerker nicht bezahlt, weil sie schlecht gearbeitet hätten und Handwerker seien die schlechtesten Menschen. Dazu, dass seine ehemalige Buchhalterin eine Geldauflage von 3000 Euro zahlen musste, weil sie in seinem Auftrag keine Umsatzsteuer überwiesen hatte, meinte er nur, das sei halt so. Der Richter hatte am vergangenen Montag den entsprechenden Kurier-Bericht zitiert, die Verteidiger hatten bis dahin nichts von den Äußerungen ihres Mandanten gewusst. Der Richter informierte außerdem darüber, dass die Verteidiger am kommenden Montag eine Erklärung des Hauptangeklagten verlesen werden. Gestern hatten sie beim Richter angefragt, ob eine Verfahrenseinstellung denkbar wäre. „Dazu kann ich zurzeit noch keine Stellungnahme abgeben, da noch keine Erklärungen erfolgt sind“, so Burghardt. Außerdem müsse dazu auch die Staatsanwaltschaft einbezogen werden.