Mieterträge waren wesentlich niedriger
Der Verteidiger des Hauptangeklagten, der Nürnberger Anwalt Reinhard Debernitz, verlas für seinen Anwaltskollegen Klaus Ehbauer einen Beweisantrag, in dem ein neues Gutachten für das Speichersdorfer Objekt gefordert wird. Der Verkaufswert der Wohnanlage mit 42 Einheiten habe bei Veräußerung an den weiteren Sohn des Hauptangeklagten und Bruder des angeklagten Geschäftsführers bei 520 000 Euro gelegen. Es stimme nicht, dass zum Verkaufszeitpunkt die Sanierungsarbeiten für das Objekt im vollen Gange gewesen seien. Dadurch seien auch die Mieterträge wesentlich niedriger gewesen, als sie der Sachverständige in seinem Gutachten angegeben habe. Zudem hätten sich auf dem Grundstück noch zwei wertmindernde Schuppen befunden, die vom neuen Eigentümer erst abgerissen und entsorgt werden mussten. „Dies geschah in Eigenleistung und belief sich auf Kosten von rund 141 000 Euro“, so Derbernitz. Eine weitere Wertminderung des Objekts habe sich durch einen fehlenden Kanalanschluss ergeben. Die Kosten für die hierfür notwendigen Arbeiten haben sich auf rund 119 600 Euro belaufen, so der Anwalt weiter. Im Gutachten waren sie mit 1500 Euro angegeben.