Pottenstein: Beweisanträge kommen zum Verfahrensende Prozess gegen Bauunternehmer: Verteidiger fordern neues Gutachten

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Im Prozess gegen einen Pottensteiner Bauunternehmer haben die Verteidiger heute ein neues Wertgutachten für eine Immobilie in Speichersdorf gefordert. Foto: Frauke Engelbrecht Foto: red

Eigentlich sollte heute vor dem Landgericht Hof das Urteil gegen den Pottensteiner Bauunternehmer und seine beiden Geschäftsführer wegen verschleppter Insolvenz und Betrugs fallen. Doch durch eine Panne bei der Zustellung von Unterlagen an die Verteidiger geht es nun noch ein paar Verhandlungstage länger. Und so war der 15. Verhandlungstag von weiteren Beweisanträgen der Verteidiger geprägt.

 
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Schwerpunktmäßig ging es um eine Immobilie in Speichersdorf. In der Anklage wird dem mitangeklagten Geschäftsführer und Sohn des Bauunternehmers vorgeworfen, diese an seinen Bruder unter Wert verkauft zu haben und somit Firmenvermögen aus der Insolvenzmasse geschafft zu haben. Der Bruder hatte 250 000 Euro für die 42 teils vermieteten Wohneinheiten gezahlt. Ein Sachverständiger, der Grund und Immobilie bewertet hatte, kam auf einen Ertragswert von knapp 700 000 Euro und auf einen Sachwert von 783 000 Euro.

Mieterträge waren wesentlich niedriger

Der Verteidiger des Hauptangeklagten, der Nürnberger Anwalt Reinhard Debernitz, verlas für seinen Anwaltskollegen Klaus Ehbauer einen Beweisantrag, in dem ein neues Gutachten für das Speichersdorfer Objekt gefordert wird. Der Verkaufswert der Wohnanlage mit 42 Einheiten habe bei Veräußerung an den weiteren Sohn des Hauptangeklagten und Bruder des angeklagten Geschäftsführers bei 520 000 Euro gelegen. Es stimme nicht, dass zum Verkaufszeitpunkt die Sanierungsarbeiten für das Objekt im vollen Gange gewesen seien. Dadurch seien auch die Mieterträge wesentlich niedriger gewesen, als sie der Sachverständige in seinem Gutachten angegeben habe. Zudem hätten sich auf dem Grundstück noch zwei wertmindernde Schuppen befunden, die vom neuen Eigentümer erst abgerissen und entsorgt werden mussten. „Dies geschah in Eigenleistung und belief sich auf Kosten von rund 141 000 Euro“, so Derbernitz. Eine weitere Wertminderung des Objekts habe sich durch einen fehlenden Kanalanschluss ergeben. Die Kosten für die hierfür notwendigen Arbeiten haben sich auf rund 119 600 Euro belaufen, so der Anwalt weiter. Im Gutachten waren sie mit 1500 Euro angegeben.

Ebenfalls unberücksichtigt ist in dem Gutachten nach Ansicht des Verteidigers auch die Eigenleistung, die der neue Eigentümer in die Sanierung gesteckt habe, um den Zustand zu erreichen, den der Sachverständige in seinem Gutachten erwähnt habe. „Allein für das Material im Innenbereich fielen hier 27 000 Euro an, die fiktiven Lohnkosten kamen auf 100 000 Euro“, verlas Debernitz weiter. Demnach sei der vom Sachverständigen ermittelte Sachwert in Höhe von 780 000 Euro erheblich überhöht. Maximal könne von 520 000 Euro ausgegangen werden.

Weitere Zeugen sollen gehört werden

Für seinen Mandanten stellte Debernitz weitere Beweisanträge. Es sollen Zeugen gehört werden, die bestätigen, dass bei Objekten in München teils erhebliche Mängel bestanden haben. Und auch der Verteidiger des Sohnes des Hauptangeklagten, Heribert Waider, stellte Beweisanträge. Hier ging es um Zeugen, die Lohnzahlungen per Scheck Ende 2009 noch bestätigen sollen. „Diese Zahlungen sind nicht in das Gutachten von Helmut Holter eingeflossen“, so Waider. Holter hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof ein Gutachten über die finanzielle Situation des Pottensteiner Bauunternehmens erstellt.

Zu einem kurzen Schlagabtausch kam es zwischen Richter Matthias Burghardt und Staatsanwalt Matthias Goers. Der Staatsanwalt teilte mit, er habe vor Verhandlungsbeginn gestern umfangreiche Unterlagen einer Handwerkerin aus Kulmain zu einem Projekt in Nürnberg bekommen. „Ich kann nicht ausschließen, dass diese beweiserheblich sind“, so Goers. Er solle die Unterlagen sichten und Beweisthemen nennen, erwiderte der Richter. „Da kann ja jeder kommen. Wir werden hier nicht das Weltgeschehen klären, sondern halten uns an die Anklage“, hielt Burghardt dem Staatsanwalt entgegen. Man könne nicht blind Unterlagen annehmen. Es müsse geprüft werden, ob etwas Beweisträchtiges dabei ist, so der Richter.

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