Im konkreten Fall fanden die Polizisten tatsächlich eine verdreckte Straße vor, konnten aber letztlich trotzdem Entwarnung geben, so Jürgen Schenkel, Pressesprecher der Polizeinspektion Bayreuth-Land, auf Nachfrage. Der Verursacher sei bekannt gewesen, er habe vorschriftsmäßig Warnschilder aufgestellt und habe auch eine Kehrmaschine gehabt. Nach Informationen des Kurier schaffte die allerdings alleine den Schmutz nicht mehr, mit Güllefässern musste Wasser zugefahren werden. In der Straßenverkehrsordnung sowie durch entsprechende Gerichtsurteile sind Fälle wie der aktuelle klar geregelt: Es ist verboten, die Straße zu verschmutzen. Wird sie doch verschmutzt, muss der Verursacher sie "unverzüglich" reinigen. Ist dies aus zwingenden Gründen zeitnah nicht möglich, muss er Warnschilder aufstellen.