Heribert Waider: Der Anwalt des einen Geschäftsführers und Sohn des Hauptangeklagten bemängelte vor allem, dass vom Gericht diverse Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt wurden. Sein Mandant habe nicht die Firmenpraxis bestimmt, sein Vater sei da dominant gewesen. Auch Waider sieht das Gutachten nicht als Urteilsbasis. Ein Zahlungsanspruch aufgrund der Leistungen habe nicht bestanden. Zudem gebe es von seinem Mandanten eine geständige Einlassung, was das Gericht in der Weise aber nicht erwartet habe. „Mein Mandant hat die hohen Zahlungsein- und -ausgänge gesehen und erst mit dem Platzen des letzten Großauftrags war ihm klar, dass es so nicht weitergeht“, sagte Waider. Der Antrag wegen drohender Insolvenz sei in der Frist gestellt worden. Auch Waider beantragte Freispruch.
Ungünstiges Schweigen
Gerhard Schüler: Der Anwalt des zweiten Geschäftsführers sagte, dass vom Gericht Geständnisse erwartet wurden, wofür es keine Veranlassung gab. „Aufgestoßen ist mir auch, dass das Schweigen der Angeklagten ungünstig ausgelegt wurde vom Gericht“, so Schüler. Erschrocken sei er auch, dass der Hauptangeklagte vom Richter wegen Kopfnickens gerügt wurde. Das habe ihn an seine Schulzeit erinnert. „Das alles fördert nicht mein Vertrauen in das zu erwartende Urteil.“ Er betonte, dass es noch kurz vor der drohenden Insolvenz Zahlungsein- und -ausgänge in Millionenhöhe gegeben habe. Von dem Subunternehmer, von dem am Schluss Geld erwartet wurde, seien Mängel vorgeschoben worden, um nicht zahlen zu müssen. Auch Schüler kritisierte die Richtigkeit des Gutachtens und wiederholte, dass Holter überfordert gewesen sei. Die von den Angeklagten festgestellten Mängel seien da gewesen. „Hier sitzen ehrbare Handwerker und ein Bauleiter, der von der Pike auf gelernt hat“, betonte der Verteidiger. Und sein Mandant habe nichts von der drohenden Insolvenz gewusst. Schüler beantragte ebenfalls Freispruch.
Das Urteil in dem Prozess wird am Freitag, 25. September, gesprochen.
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