Plädoyers im Prozess gegen Pottensteiner Bauunternehmer und seine Geschäftsführer Prozess gegen Unternehmer: die Plädoyers

Von
Vor dem Landgericht Hof wurden gestern die Plädoyers gegen einen Bauunternehmer aus Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer gesprochen. Foto: dpa-Bildfunk Foto: red

Von Haftstrafe über Bewährungsstrafe bis Freispruch reichten gestern die Anträge bei den Plädoyers im Prozess gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer. Vor dem Landgericht Hof müssen sich die Drei wegen verschleppter Insolvenz und vorsätzlichen Betrugs verantworten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Matthias Goers: Der Staatsanwalt sieht die Anklage in vollem Umfang gegeben. Sämtliche Zeugen – sowohl geschädigte Handwerker als auch fast alle Mitarbeiter – hätten von der Baufirma kein positives Bild gezeichnet. Von den Indizien sei ableitbar, dass Rechnungen oft nur auf Druck, verspätetet oder gar nicht gezahlt wurden. Auch die Verantwortlichen seien nicht zu sprechen gewesen, Mängel wurden behauptet und Skontofristen nicht eingehalten. Ins Bild des Hauptangeklagten füge sich ein angeblicher Diebstahl ein. So hatte ein ehemaliger Bauleiter angegeben, dass bei entwendeten Baumaschinen mehr angegeben wurden, als tatsächlich weg kamen, so Goers.

Zahlungsunfähigkeit war deutlich

Ein wichtiger Umstand sei, dass Ende 2009, als die Zahlungsunfähigkeit deutlich war, ein Geschäftsführerwechsel vollzogen wurde. „Die beiden hier angeklagten Geschäftsführer wurden nur vorgeschoben, der Hauptangeklagte war im Hintergrund tätig“, sagte der Staatsanwalt. Was die Zahlungsunfähigkeit angehe, beziehe er sich voll auf das Gutachten des Wirtschaftssachverständigen Helmut Holter. „Er hat die Zahlen nicht falsch verstanden“, so Goers. Bei der Korrektur des Gutachtens nach den Zeugenaussagen wäre das Datum eigentlich noch weiter zurückgerutscht für die Zahlungsunfähigkeit, aber Holter habe zugunsten der Firma gehandelt. Auch die Mängel seien von der Firma nur vorgeschoben worden, um nicht zahlen zu müssen. „Die Geschäftspraxis hat 2009 schon gekriselt und es gab Zahlungsprobleme“, sagte Goers. Die Zahlen seien so gedreht worden, dass die Firma weiter liquide erschien. Auch seien die Angeklagten des Betrugs überführt, was die Verteidiger immer wieder relativieren wollten. Goers kritisierte zudem den ungehörigen Ton der Verteidiger zum Gutachten von Holter.

Hauptangeklagter hat zahlreiche Vorstrafen

Insgesamt hätten sich die Angeklagten der versuchten Insolvenz strafbar gemacht, zudem des gemeinsamen, gewerblichen Betrugs in mehreren Fällen. Außerdem hätten sich der Hauptangeklagte und sein Sohn des gemeinsamen Bankrotts strafbar gemacht. Zugunsten sei zu rechnen, dass der Hauptangeklagte die Schuld auf sich genommen habe beziehungsweise die Geschäftsführer keine Vorstrafen haben. Zulasten käme, dass von den geschädigten Handwerkern einige auch Insolvenz wegen der ausbleibenden Zahlungen anmelden mussten. Zudem habe der Hauptangeklagte zahlreiche Vorstrafen wegen gleicher Delikte. Goers beantragte für den Hauptangeklagten drei Jahre Haft, für seinen Sohn ein Jahr und sieben Monate, für den anderen Geschäftsführer ein Jahr und vier Monate Haft, jeweils auf Bewährung. Die beiden Geschäftsführer sollen zudem 400 beziehungsweise 250 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Kein falsches Geständnis

Reinhard Debernitz: „Das ist kein Prozess wie jeder andere“, so der Anwalt des Hauptangeklagten. Das Verfahren hätte nach drei Tagen beendet seien können, aber die Staatsanwaltschaft habe ein Exempel statuieren wollen. Er habe seinem Mandanten nie zu einem falschen Geständnis geraten, um die Strafe eventuell zu minimieren. Vom Gericht sei diese Anregung gekommen. Aufgestoßen sei ihm, dass gleich zu Beginn die Vorstrafen verlesen wurden. Dadurch werde ein kriminelles Bild von seinem Mandanten gezeichnet. Etwas enttäuscht sei er vom Staatsanwalt, dass dieser das Gutachten für richtig halte und nicht auf Einzelheiten bei den Zeugen eingegangen sei. „Das ist halbherzig“, so Debernitz. Noch einmal kritisiere er das Gutachten und gab zu bedenken, dass die Firma noch Anfang 2010 mit Einnahmen in Millionenhöhe von einem Subunternehmer rechnen konnte. Erst als diese nicht kamen, habe die Baufirma Genickbruch erlitten. Das Gutachten sei wertlos und könne nicht als Basis für ein Urteil dienen. Debernitz sagte, es haben Zahlungsstockungen zwar vorgelegen, aber grundsätzlich war die Firma gesund. Es gab Aufträge, sie hätte weitergeführt werden können, Gehälter wurden gezahlt, Bankguthaben war da. „Die Erkennbarkeit für eine Insolvenz fehlte“, so der Anwalt. Sein Mandant sei unschuldig und er beantrage Freispruch.

Kritik am Gutachten

Klaus Ehbauer: Es sei von Beginn an von einer negativ belegten Insolvenzverschleppung ausgegangen worden, so der zweite Anwalt des Hauptangeklagten. Auch er übte massive Kritik an dem Gutachten von Holter, schloss sich ansonsten seinem Kollegen an.

Heribert Waider: Der Anwalt des einen Geschäftsführers und Sohn des Hauptangeklagten bemängelte vor allem, dass vom Gericht diverse Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt wurden. Sein Mandant habe nicht die Firmenpraxis bestimmt, sein Vater sei da dominant gewesen. Auch Waider sieht das Gutachten nicht als Urteilsbasis. Ein Zahlungsanspruch aufgrund der Leistungen habe nicht bestanden. Zudem gebe es von seinem Mandanten eine geständige Einlassung, was das Gericht in der Weise aber nicht erwartet habe. „Mein Mandant hat die hohen Zahlungsein- und -ausgänge gesehen und erst mit dem Platzen des letzten Großauftrags war ihm klar, dass es so nicht weitergeht“, sagte Waider. Der Antrag wegen drohender Insolvenz sei in der Frist gestellt worden. Auch Waider beantragte Freispruch.

Ungünstiges Schweigen

Gerhard Schüler: Der Anwalt des zweiten Geschäftsführers sagte, dass vom Gericht Geständnisse erwartet wurden, wofür es keine Veranlassung gab. „Aufgestoßen ist mir auch, dass das Schweigen der Angeklagten ungünstig ausgelegt wurde vom Gericht“, so Schüler. Erschrocken sei er auch, dass der Hauptangeklagte vom Richter wegen Kopfnickens gerügt wurde. Das habe ihn an seine Schulzeit erinnert. „Das alles fördert nicht mein Vertrauen in das zu erwartende Urteil.“ Er betonte, dass es noch kurz vor der drohenden Insolvenz Zahlungsein- und -ausgänge in Millionenhöhe gegeben habe. Von dem Subunternehmer, von dem am Schluss Geld erwartet wurde, seien Mängel vorgeschoben worden, um nicht zahlen zu müssen. Auch Schüler kritisierte die Richtigkeit des Gutachtens und wiederholte, dass Holter überfordert gewesen sei. Die von den Angeklagten festgestellten Mängel seien da gewesen. „Hier sitzen ehrbare Handwerker und ein Bauleiter, der von der Pike auf gelernt hat“, betonte der Verteidiger. Und sein Mandant habe nichts von der drohenden Insolvenz gewusst. Schüler beantragte ebenfalls Freispruch.

Das Urteil in dem Prozess wird am Freitag, 25. September, gesprochen.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel Angeklagter Pottensteiner Bauunternehmer geht von Freispruch aus.

Autor