Zurück ins Jahr 2006: Mollath war wegen Gemeingefährlichkeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, seine damalige Frau musste das einst gemeinsame Haus räumen. Denn es sollte wegen seiner Schulden bei ihr zwangsversteigert werden. Mollath versuchte dies juristisch zu verhindern – vergeblich. Danach verklagte er sie: Er wollte wissen, was sie zur Sicherung des Hauses gemacht hatte und er wollte 4000 Euro Schadenersatz. Denn er vermutete, sie habe Wertsachen aus dem Haus geschafft. Für diese Klage beantragte er Prozesskostenhilfe. Und er verwies dabei auf seine „schwere psychische Krankheit“. Er leide „mit Sicherheit seit Jahren an einer paranoiden Wahnsymptomatik“. Heute bestreitet Mollath das. Er sei nie psychisch krank gewesen, sagt er.

Das Amtsgericht Nürnberg jedenfalls lehnte damals trotzdem eine staatliche finanzielle Unterstützung Mollaths ab. Weil ohne Aussicht auf Erfolg. Er konnte nicht sagen, um welche Wertsachen es sich denn handelte. Und seine Klage sei zu durchsichtig. Sie richte sich „im Kern gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung selbst und damit auch das Verhalten des Gerichtsvollziehers“, so das Gericht. Dafür sei, so Mollaths Anwältin Lorenz-Löblein, nur seine Ex-Frau verantwortlich. Denn diese habe damals erklärt, es seien keine „Wertsachen entwendet worden“.

„Welche Wertsachen?“, fragt sie noch heute. „Und wieso ,entwendet’?“ Denn weder der Gerichtsvollzieher noch der Betreuer Mollaths hatten irgendwelche wertvollen Sachen in dem vermüllten Haus gefunden, dessen gesamte Inneneinrichtung nur auf insgesamt 5000 Euro geschätzt wurde. Welche Wertsachen hätte dann sie finden können? Und welche „entwenden“? Sie schüttelt über die Anzeige nur ihren Kopf.

Bereits Anfang Juni hatte der Kurier – mit deutschlandweitem Echo – darüber berichtet, dass Mollaths private Habe bei seiner Ex-Frau liegt. In einigen Kisten hat sie über die Jahre Dokumente und Erinnerungsstücke, Bilder und Geschirr, Uhren und Schmuck für ihren Ex aufbewahrt. Freiwillig. Kein Anwalt, kein Unterstützer, auch nicht Mollath selbst hatte sich bei ihr gemeldet. Auch die Jahre während Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie habe nie jemand sie gefragt. Erst als er vergangene Woche freigelassen wurde, setzte das Interesse ein. „Seltsam“, wundert Petra M. sich. Ihr Anwalt Jochen Horn hat an Mollaths zweiten Anwalt Gerhard Strate bereits einen Brief wegen der Übergabe-Modalitäten geschickt.

Die Anzeige von Mollaths Anwältin will Horn sich „ansehen und im Rahmen der Akteneinsicht gegebenenfalls eine Stellungnahme abgeben“. Sonst kein Kommentar. Experten schätzen die Anzeige als aussichtslos ein.

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