Peggy: Keine Aktenauswertung im Prozess

Archivfoto: David Ebener/dpa Foto: red

Die Bundesanwaltschaft hat sich dagegen ausgesprochen, die Ermittlungsakten im Fall Peggy zum Münchner NSU-Prozess beizuziehen. Oberstaatsanwältin Anette Greger widersprach am Dienstag einem Antrag des Nebenklage-Anwalts Mehmet Daimagüler.

 
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Das Oberlandesgericht München hat über den Antrag noch nicht entschieden. Eine DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt war im

Oktober in unmittelbarer Nähe der sterblichen Überreste des Mädchens Peggy gefunden worden. Im Jahr 2001 war die Neunjährige in Lichtenberg (Oberfranken) verschwunden. Derzeit wird untersucht, ob die DNA-Spur auf eine Verunreinigung zurückzuführen ist. Laut Staatsanwaltschaft in Bayreuth ergaben sich mögliche Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei in Thüringen teilweise identisches Spurensicherungsgerät in den Fällen Peggy und NSU verwendete.

Oberstaatsanwältin Greger sagte, es gebe zwischen dem NSU-Prozess und dem Fall Peggy zwar einen «Personenzusammenhang» wegen des Funds von Böhnhardts DNA, die «Ermittlungen zu dieser Spur stehen jedoch erst am Anfang». Die Ermittlungsakten im Fall Peggy würden nicht dazu beitragen, die im NSU-Prozess angeklagten Straftaten aufzuklären.

Im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe als Mittäterin von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt, die ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Böhnhardt und Uwe Mundlos verübt haben sollen. Das Motiv soll bei fast allen Taten Fremdenhass gewesen sein. Das Gericht hatte Zschäpe gefragt, ob sie etwas über Peggy wisse. Zschäpes Antwort darauf steht noch aus.

dpa

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