Pechgraben Ziegenhaltung genehmigt - mit unerwarteten Auflagen

Eine Ziegenherde entzweit ein ganzes Dorf. Das Landratsamt genehmigt sie nur mit Auflagen.Foto: Archiv/Gabi Schnetter Quelle: Unbekannt

PECHGRABEN. Das Landratsamt in Kulmbach hat sich für die Entscheidung viel Zeit gelassen. Jetzt ist sie da: In Pechgraben dürfen Ziegen gehalten werden. Ob zwischen den im Clinch liegenden Nachbarn, wieder Frieden einkehrt, darf bezweifelt werden.

 
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„Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage“ sei die „beantragte Nutzungsänderung“ in Pechgraben genehmigt worden, teilte das Landratsamt am Dienstag mit. Der Genehmigungsbescheid ist den Betroffenen aber bereits vor Ostern zugestellt worden. Darin steht: Die vorhandene Scheune darf als Ziegenstall genutzt werden. Ebenso dürfen zwei Räume des Anwesens zur Käserei und zum Hofladen umgebaut werden.

Nur: Der endgültige Bescheid weicht vom Vorbescheid ab. Und wie Kathrin Küfner findet, zu ihren Ungunsten: „Das Landratsamt hatte seit Ende letzten Jahres Zeit, die Sache ausführlich zu prüfen. Wir bekommen monatelang keine Entscheidung. Und ein ausführlich begründeter Vorbescheid ändert sich dann innerhalb von einer Woche. Das ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Denn gemäß Vorbescheid sei alles in Ordnung gewesen an ihrem Vorhaben. Nur die üblichen Auflagen wären einzuhalten gewesen. Das Umweltgutachten besagte, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Bock, der in der Paarungszeit riecht, wird seit längerem getrennt von der Herde und in größerem Abstand zu den Nachbarn gehalten.

Und auf einmal werde der gewerbliche Schwimmteich der Eichners, an dem deren eigene Ziegen lebten, nun anderes bewertet worden und ihm eine „höhere Schutzwürdigkeit“ zugesprochen. Demzufolge sollten nun alle Küfnerschen Ziegen in einem Auslauf in Abstand zu den Nachbargrundstücken gehalten werden.

Das Landratsamt argumentiert: „Im Ergebnis entsteht die Notwendigkeit, dass die Freilauffläche für die Ziegen nur in bestimmten Abständen zu den östlich beziehungsweise westlich angrenzenden Grundstücken eingerichtet werden darf.“

Ein Bescheid mit erheblichen Auflagen. „Wir prüfen das jetzt, ob das passt“, sagt der Anwalt Stefan Hübner, der die Gegenseite vertritt.

Bürgermeister Harald Hübner sagt, Dorfladen und die Ziegenzucht seien eine Bereicherung für Pechgraben. „Jeder landwirtschaftliche Betrieb muss Auflagen erfüllen,“ sagt er. „Das passt so.“ In erster Linie wünscht er sich jetzt aber den Dorffrieden zurück. ue/ott/gs

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