"Die Reform kann dazu führen, dass einzelne Wahlkreise und sogar ein ganzes Bundesland nicht mehr im Bundestag von der Partei vertreten sind, die vor Ort die Mehrheit und die meisten Wahlkreise gewinnt", sagte CDU-Chef Friedrich Merz dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND). Vertreter der Regierungsfraktionen wiesen Merz' Kritik zurück. "Die Union ist bis heute als Bremser jeder wirksamen Größenbegrenzung des Bundestages aufgetreten und damit direkt verantwortlich für den heutigen XXL-Bundestag", sagte der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann dem RND.
Den Gang nach Karlsruhe angetreten haben 195 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bayerische Staatsregierung, die CSU, die Linke, die Linke-Bundestagsfraktion, Bundestagsabgeordnete der Linken mit über 200 weiteren Privatpersonen sowie mehr als 4000 weitere Privatpersonen. Die Antragsteller und Beschwerdeführer sehen sich nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere in zwei Grundrechten verletzt: bei der Wahlrechtsgleichheit nach Artikel 38 Grundgesetz und beim Recht auf Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 21 Grundgesetz.