Pocher berichtete als Zeuge, der Schlag sei „aus dem Nichts“ gekommen. „Ich habe mich wie von einem Baseballschläger getroffen gefühlt.“ Er habe sich zudem auch unmittelbar nach dem Schlag noch bedroht gefühlt, die Lage sei undurchsichtig gewesen. Er habe nicht gewusst, ob weitere Schläge folgen, ob Fat Comedy ein Messer in der Tasche habe oder ihm womöglich weitere Täter im Saal auflauerten, schilderte der 46-Jährige - in grauem Anzug und mit Krawatte - in ernstem Ton. Er sprach von einer „gewissen lebensbedrohlichen Situation“.
Pocher schildert körperliche Leiden durch Ohrfeige
Pocher erläuterte, er sei bei wiederholten Arztbesuchen mit Cortison-Spritzen gegen Tinnitus behandelt worden. Der Schlag habe bei ihm auch vorübergehend Gleichgewichtsstörungen und Kopfschmerzen ausgelöst. Er habe Fat Comedy bis dahin nicht gekannt, auch niemals irgendetwas gegen ihn gesagt. Er halte dessen Vorgehen für „vorsätzlich und hinterhältig“. Der Comedian und Moderator berichtete auch, dass man „sehr kausal“ zu dem Fall sein Haus nachts mit vielen Eiern beworfen habe. Seine damals ein und zwei Jahren alten Kinder seien daheim gewesen.
Es seien keine körperlichen Schäden zurückgeblieben, aber seit dem Angriff überlege er „dreimal, wohin ich gehe“, sagte Pocher aus. „Es gibt Leute, die mich einfach doof finden. Und das ist ja auch legitim.“ Jemanden aber deswegen mit körperlicher Gewalt in der Öffentlichkeit anzugehen und das dann über Social Media zur „Selbstprofilierung“ zu verbreiten, sei völlig inakzeptabel.
In dem Fall war Fat Comedy bereits im Sommer 2023 vom Frankfurter Landgericht in einem Zivilprozess zu 5000 Euro Schmerzensgeld und 45.000 Euro Geldentschädigung verurteilt worden. Pocher hatte in der Zivilklage eine höhere Summe gefordert. Das Frankfurter Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Fat Comedy hatte Berufung eingelegt, das Verfahren liegt beim Oberlandesgericht.
Vier-Augen-Gespräch zwischen Fat Comedy und Pocher
Die Dortmunder Richterin Stephanie Heinzelmann stellte am Freitag klar, dass Körperverletzung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden könne. Strafmildernd habe sie unter anderem berücksichtigt, dass der Anklagte freiwillig 2000 Euro Schmerzensgeld an Pocher gezahlt habe. Der Verteidiger des Rappers, Burkhard Benecken, unterstrich, die Tat seines Mandanten solle nicht bagatellisiert werden. Allerdings habe Pocher schon am Tag nach der Ohrfeige einen Auftritt bei einer Liveshow absolviert.
Bevor Pocher das Gebäude verließ, gab es noch fix ein unerwartetes nicht-öffentliches Vier-Augen-Gespräch. Was zwischen ihm und Fat Comedy in der Ecke eines Gerichtsflurs ausgetauscht wurde, ist unbekannt. Denn Pocher bat hinterhereilende Medienvertreter nach dem ganzen Rummel: „Könnt Ihr bitte alle gehen.“