Oberpfälzer haben Genehmigung für verbotenes Nachtzielgerät beantragt – Bundeskriminalamt entscheidet Die ersten Jäger mit Kriegsgerät auf der Pirsch

Von
Mit dem Nachtzielgerät dürfen keine Hirsche gejagt werden, nur Wildschweine. Foto: red Foto: red

Ist das noch Jagd? Mit dem Nachtzielgerät im Dunkeln auf Wildschweine schießen ist umstritten. Schon deshalb, weil das Gerät verboten ist. Jetzt wollen Oberpfälzer Jäger ernst machen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Oberpfälzer Jäger gehen im Dunkeln voran: Drei Landratsämter haben jüngst 30 Genehmigungen für die umstrittenen Nachtzielgeräte ausgestellt. Dies sagte Enno Piening, Vizepräsident des Landesjagdverbandes Bayern bei der Jahreshauptversammlung des Jägervereins Bayreuth.

Nachtzielgeräte sind doppelt verboten: Nach Jagd- und Waffenrecht, weil sie Kriegswaffencharakter haben. Allerdings dürfen sie bei extremen Schäden durch Wild bald eingesetzt werden. Darauf hat sich Anfang des Jahres der Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages mit CSU-Mehrheit geeinigt. Allerdings brauchen die Jäger eine jagd- und waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung.

„Und das erteilt einzig und allein das Bundeskriminalamt“ (BKA), sagt Piening. Die 30 Genehmigungen aus der Oberpfalz seien „Wirkliche Präzedenz-Anträge mit 30 unterschiedlichen Sachverhalten“. Jetzt prüft das BKA, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung stimmen. „Zur Bewachung von Kartoffeläckern werden wir sicherlich keine Nachtzielgeräte freigeben“, äußerte sich ein am Verfahren Beteiligter.

Zunächst würden nur bestimmte Geräte zugelassen, nicht die militärisch kompakten Geräte. "Die bleiben weiterhin  verboten", sagte Piening. „Wir müssen jetz alle abwarten, bis das Bundeskriminalamt entscheidet, ob überhaupt und unter welchen Voraussetzungen.“ Klar ist: Die Genehmigung für die Jäger ist, wenn sie kommt, zunächst auf drei Jahre befristet und es dürfen nur Wildschweine abgeschossen werden.

Die Erlaubnis, das Nachtzielgerät einzusetzen, ist auch unter Jägern hoch umstritten. Viele sehen darin den ersten Schritt zu einer Barbarisierung der Jagd. Nach Informationen dieser Zeitung hat es Ende der vergangenen Woche erneut Beratungen zwischen Politik und Landesjagdverband in München gegeben. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) hatte sich seit vergangenem Jahr für eine stark reglementierte Freigabe der Geräte eingesetzt - nach Druck von Seiten der Landwirtschaft. Diese klagt über hohe Kosten wegen ständig wachsender Schäden auf ihren Feldern und Wiesen.

Piening rät in der Diskussion zu „mehr Nüchternheit und einem kühlen Kopf“. Alle Protagonisten seien sich einig, dass dieses Gerät niemals flächendeckend Probleme lösen werde. Es sei nur ein weiterer Versuch, der schnell wachsenden Wildschweinpopulation Herr zu werden.

Und es müsse richtig eingesetzt werden, warnte Piening. Ein Jäger, der nachts im Wald ein Wildschwein mit einem Nachtzielgerät erlege, handle „kontraproduktiv“. Denn die Tiere merken sich die Gefahr – und ziehen sich in Mais- oder Rapsfelder zurück. Im Schutz der hoch wachsenden Pflanzen nütze auch kein Nachtzielgerät mehr. Und die Wildschweinpopulation drohe weiter zu wachsen.

Allerdings gibt es auch Lob für die Jäger. Die Wildschweinjagd funktioniere zunehmend besser, heißt es beim BJV. 68.000 Tiere wurden im vergangenen Jahr in in Bayern erlegt. „Das muss man erst mal machen“, sagte auch der Bayerische Landwirtschaftsminister Brunner.

Mehr dazu:

Das umstrittene Nachtzielgerät war vor kurzem beim Kurier ein großes Thema. Pro und Contra und Hintergründe dazu können Sie hier nachlesen. Und hier einen Kommentar zum Thema.

Autor

Bilder