Zuletzt fast alle Beweisanträge abgelehnt
Für den Prozess ist wohl eher relevant, dass das Gericht zuletzt fast alle neuen Beweisanträge ablehnte. Fast immer lautete die Begründung, sie spielten für die Urteilsfindung «aus tatsächlichen Gründen» keine Rolle. Nur wenige Anträge sind noch offen.
Einer davon könnte für Zschäpe unangenehm werden. Darin bittet der Nebenklage-Anwalt Yavuz Narin, ein handschriftlich - mutmaßlich von Uwe Mundlos - verfasstes Drehbuch für eine Version des zynischen NSU-Bekennervideos zu sichten. Darin, so Narin, seien akribisch zahlreiche Filmsequenzen aufgelistet. Außerdem enthalte das Manuskript eine detaillierte Anleitung zur Videobearbeitung und zur Bedienung entsprechender Computersoftware.
Damit zieht der Anwalt Zschäpes Aussage in Zweifel, sie habe von den Morden des NSU nichts gewusst. Die waren in dem Video teilweise mit Bildern von den Tatorten verherrlicht worden.
Schneiden von Videos zugegeben
Zschäpe hatte eingeräumt, bei einer Wette mit Uwe Böhnhardt, wie Mundlos einer der mutmaßlichen NSU-Mörder, das Schneiden von Videoclips zugesagt zu haben. Es sei dabei aber, so ihre Darstellung, um das Herausschneiden von Werbeblöcken aus TV-Serien gegangen, wofür eine Fernbedienung genügt habe. Zum Videoschnitt am Computer fehlten ihr die technischen Fähigkeiten. Anklage und Nebenklage sehen das Bekennervideo als Indiz dafür, dass Zschäpe von den Morden des NSU wusste und sie billigte.
Die Bundesanwaltschaft erklärte bereits, sie wende sich nicht gegen Narins Beweisantrag. Es könnte einer der letzten im NSU-Prozess sein. Der nächste Verhandlungstag ist Dienstag.
dpa