NPD verklagt Bundespräsidenten

Bundespräsident Joachim Gauck muss sich beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Klage der NPD zur Wehr setzen. Dabei geht es um seine Äußerungen zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf und Gegendemonstrationen.

 
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Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" hat das Gericht in Karlsruhe am Sonntag bestätigt. Nach einem Auftritt vor Oberstufenschülern Ende August war Gauck in den Medien unter anderem mit den Worten zitiert worden: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen."

Die rechtsextreme NPD verlangte laut "Spiegel" von Gauck Auskunft, ob er sich mit der "Bezeichnung "Spinner" auf Mitglieder bzw. Aktivisten der NPD bezogen" habe. Gauck ließ erklären, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst". Daraufhin reichte die NPD Organklage gegen den Bundespräsidenten ein, verbunden mit einem Eilantrag, ihm solche Äußerungen bis auf weiteres zu untersagen. Über den Eilantrag will das Gericht noch vor der Bundestagswahl entscheiden.

dpa

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