Das Schweriner Innenministerium muss NPD-Landtagsabgeordneten den Besuch in der vom Land betriebenen Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge ermöglichen. Das Landesverfassungsgericht hob nach eigenen Angaben vom Dienstag ein Besuchsverbot auf, das Innenminister Lorenz Caffier den NPD-Politikern auferlegt hatte. Caffier habe damit die Selbstinformations- und Kontrollrechte der Abgeordneten verletzt, die in der Landesverfassung verankert sind. Caffier hatte sein Verbot mit den politischen Ansichten der NPD zur Asylpolitik begründet.