Die Anbieter müssen unter dem neuen System nach Angaben von EU-Mitarbeitern keine Urheberrechte für weitere Gebiete erwerben, weil die Auslandsaufenthalte ihrer Kunden nur vorübergehend sind. Eine exakte zeitliche Begrenzung für die Zeit im Ausland gibt es nicht, Netflix und Co. können die Informationen ihrer Kunden aber überprüfen, wenn sie Missbrauch vermuten.
Auch Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender im Ausland ansehen?
Ob Zuschauer auch den «Tatort» oder andere in Deutschland verfügbaren Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender künftig problemlos im Urlaub im europäischen Ausland sehen können, ist übrigens eine ganz andere Frage. Die neuen Regeln gelten für Bezahlinhalte. Ob Anbieter im Inland frei verfügbare Inhalte auch in anderen EU-Staaten zugänglich machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Auch hier stehen bislang aber Urheberrechtsprobleme im Weg.
Zu einer nahezu völligen Abschaffung des Geoblocking, wie einst von Ansip angekündigt, kommt es auch mit der Neuregelung nicht, wie die Europaabgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei erklärt. «Wenn es an legalen Streamingangeboten im eigenen Land fehlt und man ein Angebot aus einem anderen Mitgliedstaat nutzen will, kann man weiterhin mit der Nachricht "dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar" konfrontiert werden», beklagt Reda. «Dadurch werden genau die Verbraucherinnen und Verbraucher bestraft, die legale Streamingangebote nutzen wollen.»
dpa
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