Neonazi-Treff: Haus bleibt enteignet

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Das Haus in Oberprex bleibt im Besitz des Freistaates. Foto: Otto Lapp Quelle: Unbekannt

Bayreuth/Oberprex Von Otto Lapp Verein verboten, Haus in Oberprex weg, Internet-Handel ebenso – gegen all das klagten die Rechtsextremen. Und verloren. Auch den jüngsten Prozess vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Das entschied, dass der Freistaat Bayern zu Recht eine Immobilie in Oberprex einkassiert hat.

 
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Im Juli 2014 hat der bayerische Innenminister das Freie Netz Süd (FNS) verboten, weil der Zusammenschluss rechter Organisationen der Region ein verfassungsgefährdender Verein sei. Gleichzeitig ging der damalige Treffpunkt von FNS-Leuten, eine ehemalige Gaststätte mit der Adresse Oberprex 47, in den Besitz des Freistaates über. Enteignung. Gleich mit geschlossen wurde der Internethandel Final Resistance unter derselben Adresse. Einschlägige CDs, Aufkleber, Getränke und Kleidungsstücke lagern seitdem kistenweise bei der Regierung. Dagegen klagten die Rechtsextremen Tony Gentsch (34) und Matthias Fischer (41), einst führende Figuren beim FNS – und Gentschs Mutter (61).

Denn das Haus Oberprex 47 hatte sie als Alterswohnsitz gekauft. Ihr Sohn Tony habe ihr zwar „schon immer sehr nahe“ gestanden, trotzdem habe er „nur am Rande“ mit ihr über Politik und sein politisches Treiben gesprochen. Außerdem sei sie von April bis September in Italien zum Arbeiten gewesen, habe also nichts mitbekommen von dem verfassungswidrigen Treiben des verbotenen Vereins. Sie habe ihr Haus auch keinem Verein überlassen, argumentierte ihr Anwalt Andreas Wölfel, sondern nur ihrem Sohn und einigen seiner Gesinnungsgenossen – zum Wohnen. Also dürfe sie gar nicht enteignet werden.

Das sah das Bayerische Innenministerium anders: Im Internet sei diese Immobilie als Veranstaltungsort für den FNS aufgetaucht. Außen habe das Banner „Nationales Zentrum Hochfranken“ geprangt, im Haus habe es „viele Devotionalien des FNS“ gegeben, so Ministerialrat Johannes Unterreitmeier. Sein Fazit: Es sei eine „NS-Versammlungsstätte“ gewesen. „Im ersten Schritt gehe es darum, ob das Zurverfügungstellen dem Verein geholfen habe“, sagte Unterreitmeier. „Das hat es.“ Das reiche zur vereinsrechtlichen Einziehung, also Enteignung. Dies bestätigte jetzt das Bayreuther Verwaltungsgericht – und wies die Klage von Gentschs Mutter ab.

Von ihr hätte die Vorsitzende Richterin Angelika Schöner „gerne gewusst“, was sie sich gedacht habe, was ihr Sohn dort treibe. Aber sie war zur Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen. Und sie war auch nicht geladen. Sie war auch nie auf einem der 44 nachgewiesenen Veranstaltungen in ihrem Haus. Sie habe also gar nicht erfassen können, ob diese verfassungswidrig waren, sagte Anwalt Wölfel. Sie sei auch von öffentlichen Stellen nie gewarnt worden, habe sich nie verteidigen können.

Als der FNS verboten wurde, erhielten 47 Personen aus dessen Umkreis das Verbot zugestellt. Sie alle klagten dagegen – und verloren. Allein schon aus rein formalrechtlichen Gründen: Sie hatten alle Privatperson, nicht als Vereins-Angehörige geklagt.

Ob Gentschs Mutter gegen das Bayreuther Urteil Berufung einlegt, stehe noch nicht fest, sagte Gentsch. Im Moment muss sie Steuer und Versicherung zahlen, obwohl sie ihr Haus nicht betreten darf. Die nächste Instanz ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

Gentsch ist von Oberprex nach Mitteldeutschland gezogen. Dort ist er stellvertretender Gebietsleiter Mitte der rechtsextremen Partei der III. Weg für  Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Erster Vorsitzender ist: Matthias Fischer, mit dem er den Online-Handel gegründet hatte, dessen Waren beide nicht mehr zurückbekommen. Auch dies hat das Bayreuther Verwaltungsgericht bestätigt.

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