Nach Petition BI Eichelberg erneuert ihre Forderung

Auf der großen Fläche soll eine abgespeckte Version eines neuen Wohngebiets am Eichelberg entstehen. Um eine Drehung des Südflügels geht es nach wie vor. Foto: Eric Wah/Eric Waha

Die Bürgerinitiative Eichelberg gibt nicht auf. Es gibt eine erneute Forderung an die Stadt, den Südflügel des Wohngebiets zu drehen. Außerdem wird der Petitionsausschuss des Landtags bald darüber beraten.

 
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Der Bayreuther Stadtrat hat entschieden, die Bürgerinitiative (BI) Eichelberg jedoch beharrt auf ihrem Standpunkt. In einer Pressemitteilung hat die Bürgerinitiative durch ihre Sprecher Peter Voit und Michael Purucker jetzt mitgeteilt, dass sie die Stadt auffordere, die von der Bürgerinitiative geforderte und auch vom Mikrometeorologen Christoph Thomas empfohlene Drehung des Südflügels des neuen Wohngebiets umzusetzen. Deshalb schreiben Voit und Purucker, dass die BI „eine genaue Prüfung und Abwägung dieser Umplanung“, beziehungsweise Drehung, fordere. Außerdem dringe man darauf, dass die Ergebnisse der Petition an den Landtag in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Beschwerdeausschuss berät bald

Die Leiterin des Büros des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags hat der BI inzwischen den Eingang der Petition bestätigt. Zum weiteren Fortgang heißt es in dem Schreiben an Purucker und Voit: „Über Ihre Petition wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen. Wir haben deshalb von der Staatsregierung eine Stellungnahme zum Sachverhalt angefordert.“ Wie es weiter in dem Schreiben heißt, werde es aber eine gewisse Zeit dauern, bis eine Entscheidung vorliegen kann: „Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie daher um Geduld.“ Der Ausschuss, heißt es weiter, berate „grundsätzlich in öffentlicher Sitzung“. Er könne jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern die Beschwerdeführer „ dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint“. Über den voraussichtlichen Sitzungstermin werde man die BI informieren. „Diese Terminbenachrichtigung können wir aufgrund der parlamentarischen Abläufe jedoch erst in der Vorwoche der Sitzung versenden.“ Sobald das Beratungsergebnis vorliege, werden es schriftlich mitgeteilt.

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