Muss der Bordell-Prinz in den Knast?

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Das Landgericht Augsburg muss das Steuerstrafverfahren gegen Marcus Prinz von Anhalt neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil moniert. Im Unterschied zum Prozess vor eineinhalb Jahren kommt der Angeklagte nun als freier Mann in den Gerichtssaal.

 
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Das Steuerstrafverfahren gegen Marcus Prinz von Anhalt wird von Dienstag (9.00 Uhr) an in Augsburg neu aufgerollt. Der Bordellbesitzer war Anfang 2015 vom Augsburger Landgericht zu vier Jahren Haft wegen Hinterziehung von mehr als 800 000 Euro verurteilt worden. Er soll seine Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Augsburg, wo eine andere Strafkammer erneut entscheiden muss. Die Kammer habe 14 Verhandlungstage festgelegt, berichtete Gerichtssprecher Claus Pätzel. Mit einem Urteil ist demnach Ende Juli zu rechnen.

Der 49 Jahre alte Angeklagte war erst vor wenigen Wochen nach rund zwei Jahren Untersuchungshaft gegen Auflagen auf freien Fuß gekommen. Er ist der Ansicht, dass er sich mit der steuerlichen Geltendmachung seiner Fahrzeuge nicht strafbar gemacht hat. Ein Freispruch ist allerdings unwahrscheinlich, weil der BGH laut Pätzel lediglich die Strafhöhe aufgehoben hat. Die Karlsruher Richter seien der Ansicht, bei der Bewertung der Autos müsse möglicherweise ein gewisser betrieblicher Anteil berücksichtigt werden, so dass sich der Steuerschaden reduzieren würde.

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.

dpa

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