Ministerium: Kein Leistungseinbruch im G8

MÜNCHEN. Entgegen den Befürchtungen vieler Eltern hat das Kultusministerium keinen Leistungseinbruch der Schüler im verkürzten achtjährigen Gymnasium (G8) festgestellt.

 
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Die Halbjahreszeugnisse in der 11. Klasse des G8 sind in mehreren Fächern sogar ein bisschen besser ausgefallen als in der 12. Klasse des G9. Das berichtete Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. "Die Notendurchschnitte liegen nahezu identisch beieinander." Die jetzige 11. Klasse wird 2011 als erster G8-Jahrgang Abitur machen - gleichzeitig mit dem letzten Jahrgang des alten G9. Leicht besser schnitten G8-Schüler in Deutsch, Mathematik und Englisch ab. Nur in Latein waren die G9er besser.

"Die berechtigte Sorge, dass einer der beiden Jahrgänge benachteiligt sein könnte, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eintreten", sagte Spaenle. "Die Abiture im G8 und im G9 werden vergleichbar sein." In Mathematik lag der Notendurchschnitt im G8 bei 2,83, im G9 bei 3,02. In Latein lagen dagegen die G9-Schüler mit einem Notenschnitt von 2,38 leicht vor ihren G8-Mitschülern (2,52). Einen bundesweiten Ansturm auf die Hochschulen müsse der doppelte bayerische Abitur-Jahrgang 2011 nicht fürchten, betonte Spaenle. Grund ist, dass in vielen anderen Bundesländern der doppelte Abiturjahrgang erst ein Jahr später ansteht. "Die großen Flächenländer kommen erst 2012 auf den Markt", sagte Spaenle.

"Ganz entscheidender Meilenstein"

Die Staatsregierung segnete gleichzeitig Spaenles Gesetzentwurf für die Umwandlung der Hauptschule in die künftige Mittelschule ab - was der Kultusminister einen "ganz entscheidenden Meilenstein" nannte. Damit einher gehen neue Vorgaben im Unterricht. "Wir werden zum ersten Mal in Bayern in einer Schulart die neuen Standards der Kultusministerkonferenz implementieren", sagte Spaenle. Außerdem sollen Bayerns Erstklässler grundsätzlich erst mit sechs Jahren eingeschult werden. Ein zwischenzeitliches Experiment, viele Kinder schon mit fünf Jahren einzuschulen, wird damit zu den Akten gelegt. Die geplanten Änderungen des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes müssen nun noch vom Landtag verabschiedet werden.

dpa

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