Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 10 BV 06.3053).
Kampfhunde mit Wesenstest brauchen keine Leine
Redaktion 15.11.2010 - 17:38 Uhr
MÜNCHEN. Kampfhunde, die den sogenannten Wesenstest bestanden haben, dürfen ohne Leine herumlaufen.
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 10 BV 06.3053).
Beim Wesenstest werden die Verhaltenseigenschaften eines Hundes überprüft, um gefährliche Tiere erkennen zu können. Im vorliegenden Fall hatte der Verwaltungsgerichtshof der Berufung von Haltern eines Rottweilers stattgegeben.
dpa/Symbolbild: pa