Mistelbach-Prozess Revisionen gegen Doppelmord-Urteil verworfen

Symbolbild. Foto: dpa

Das Urteil der Großen Jugendkammer in Bayreuth im Strafverfahren wegen des Doppelmordes in Mistelbach ist nun rechtskräftig. Die Revisionen wurden verworfen. Dies teilte das Landgericht Bayreuth am Dienstag mit.

 
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Im Strafverfahren wegen Doppelmordes an einem Arztehepaar in Mistelbach hatte die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth nach 14 Verhandlungstagen am 23. Januar 2023 den Angeklagten Felix S. wegen Mordes in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten und die mitangeklagte Tochter der Getöteten, Hannah S., wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die hiergegen von beiden Verurteilten eingelegten Revisionen hat nun der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az.: 6 StR 299/23) mit Beschluss vom 9. August 2023 als unbegründet verworfen. Das Verfahren sei rechtsfehlerfrei geführt worden und der Strafausspruch sei nicht zu beanstanden, hieß es vom BGH.

Das Urteil der Bayreuther Jugendkammer ist damit rechtskräftig, heißt es in der Mitteilung des Gerichts

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