Für Horn kommen wegen des „Zerstörungsbedürfnisses“ zwei mögliche Täter-Typen infrage. Zunächst der „psychisch auffällige“. Horn: „Hierbei sind Gefühle, wie irrationale Angst und die Abwehr subjektiv empfundener Bedrohungen handlungsleitend. Es wäre denkbar, dass es zu einem gesteigerten Empfinden von Angst oder Verfolgungsideen oder einem Bedrohungserleben kam und dies dem sozialen Umfeld möglicherweise auch mitgeteilt wird.“ Ein solcher Täter nimmt öfter seine Medikamente gar nicht mehr oder nur unregelmäßig. Damit verbunden sind häufig auch Phasen emotionaler Instabilität und Reizbarkeit. Dies kann zu einem erhöhten Ausmaß an Aggression im Umgang mit anderen Personen führen. „Zur Abwehr der gefühlten Bedrohung kommt es dabei häufig zu einer Bewaffnung und dem permanenten Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen“, so Horn. Erkennbar wäre dies laut dem Ermittler daran, dass sich der Täter nach dem 19. August „total zurückgezogen“ hat oder seitdem in einer „dauerhaften Isolation“ lebt. Damit einhergehend sei vorstellbar, dass der Täter nicht mehr zu seinem Arzt oder Therapeuten gegangen ist. „Sofern es möglich ist, wäre auch ein überraschendes Verlassen der gewohnten Umgebung denkbar“, so Horn.
Die zweite Möglichkeit, die Horn in Betracht zieht, ist eine Tat aus reiner Mordgier, die der Befriedigung „einer Tötungsfantasie“ gedient hat. „Der Täter setzt hierbei das Bedürfnis zur Tötung um, welches eventuell durch den Konsum von Medien mit Gewaltdarstellungen, beispielsweise Videos, Ego-Shooter-Spiele oder entsprechende Websites forciert wurde.“ Der Täter könnte sich vorher mit solchen Taten beschäftigt haben oder sogar mit Menschen aus seinem Umfeld vorher darüber gesprochen haben. Eventuell habe er „sogar eigene Ideen zur Nachahmung geäußert“, sagt Horn. „Häufig zeigen solche Täter eine hohe Affinität zu Waffen, haben das Bedürfnis, mit diesen zu hantieren und auch zu posieren.“
Nach der Tat wäre es nach der Einschätzung des Profilers denkbar, dass der Mörder „die Gegend verlassen oder soziales oder geografisches Vermeidungsverhalten gezeigt“ habe. Auf Deutsch: Er wollte nicht mehr nach Oberkonnersreuth oder ist plötzlich sogar ganz umgezogen. „Ein auffallendes Interesse oder Desinteresse an der Berichterstattung über das Delikt wäre ebenso als weitere Verhaltensweise vorstellbar“, fügt Horn hinzu.
Soko-Chef Ebner appelliert an die Bayreuther: „Prüfen Sie bitte, ob sich in Ihrem sozialen Umfeld, Bekanntenkreis oder Arbeitskollegen, womöglich eine Person befindet, auf die die geschilderten Lebensumstände und Verhaltensweisen zutreffen und teilen Sie uns dies bitte mit.“ Er verweist darauf, dass Hinweise „selbstverständlich auch vertraulich“ behandelt werden. Hierbei sei zu bedenken, dass nicht alle Aspekte umfassend zutreffen müssten. „Sofern allerdings gewisse Übereinstimmungen mit Personen festgestellt werden, bittet Ebner – auch im Zweifel – um eine Kontaktaufnahme mit der Kriminalpolizei Bayreuth. Die Nummer der Soko lautet 0921/506-2444.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, hat die Kriminalpolizei Bayreuth zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt eine Auslobung in Höhe von 10.000 Euro erreicht.