Lebenslang für Mörder von Aline K.

Lebenslang lautet das Urteil für diesen Mann. Foto: Andreas Gebert/dpa Foto: red

Er spionierte ihr nach, überprüfte ihr Handy, spähte sie aus. Und als er merkte, dass er sie nicht mehr kontrollieren konnte, brachte er sie um. Jetzt hat das Landgericht München im Prozess um den Mord an Aline K. das Urteil gesprochen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

«Das Projekt ist gescheitert. Ich habe jetzt 'was Besseres.» Ihre letzten Worte bezahlte Aline K. mit ihrem jungen Leben. Ihr langjähriger Lebensgefährte erwürgte die Frau nach diesen Sätzen im Oktober 2015 wortlos. Minutenlang drückte er mit beiden Daumen auf ihren Kehlkopf - so lange und so heftig, dass ihm noch Tage danach die Unterarme schmerzten.

«Wer eine körperlich klar unterlegene Person über mehrere Minuten mit beiden Händen würgt», der handle «mit absolutem Vernichtungswillen», sagt der Vorsitzende Richter Michael Höhne am Landgericht München, als er den 30 Jahre alten Wachmann am Freitag wegen heimtückischen Mordes lebenslang ins Gefängnis schickt.

Vor der Tat hatte das Paar noch einen Spaziergang gemacht, sogar Sex gehabt. Als Aline auf dem Sofa eingeschlafen war, kontrollierte ihr Freund ihr Handy und fand eine Bestätigung für die von ihm bereits vermutete Beziehung mit ihrem Arbeitskollegen. Er selbst chattete in einem Single-Forum mit einer Frau, die sich «Princess» nannte und schrieb ihr, seine Beziehung sei vorbei. Außerdem schaute er sich Pornos an.

Und dann ging er ins Wohnzimmer, stellte seine Freundin zur Rede und erwürgte sie. Aline sei «sowohl arg- als auch wehrlos» gewesen, sagt der Richter - und: «Der Angeklagte tötete seine Lebensgefährtin aus Wut und Verzweiflung.»

Nach der Tat legte der 30-Jährige die Leiche seiner Freundin in den Kofferraum seines Autos, fuhr zu einem Freund und schließlich zu einer Ruine im Westen der Stadt, die früher sein «Abenteuerspielplatz» war. Dort legte er Alines Leiche in einen Kellerschacht, wo sie Wochen später gefunden wurde. Später schickte er sich selbst eine Nachricht von ihrem Handy: «Ich weiß, dass ich Dich tief drin immer noch liebe, mach's gut.»

Der Angeklagte, der seine Freundin jahrelang mit Kontrollen terrorisierte, ihr das Ausgehen verbot, ihr Handy ortete und nicht erlaubte, dass sie das Telefon mit auf die Toilette nahm, hatte all das vor Gericht zugegeben. Seine Verteidigung wertete die Tat allerdings als Totschlag in einem minderschweren Fall, plädierte auf sieben Jahre Haft und erwägt nun, in Revision zu gehen.

Der Wachmann hatte die Angehörigen seiner Freundin im Prozess um Verzeihung gebeten: «Mir ist bewusst, dass ich einen Menschen getötet habe und dass ich das nicht mehr gutmachen kann.» Alines Mutter schaut den Angeklagten nach dem Urteil noch lange und durchdringend an - er blickt nicht zurück.

dpa

Autor

Bilder