In den vergangenen 20 Jahren ist einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover zufolge der Anteil der Vergewaltigungsanzeigen, die mit einer Bestrafung der Täter endeten, stark gesunken. „Vom Gefühl her“, sagt der Bayreuther Oberstaatsanwalt Herbert Potzel auf Anfrage, „glaube ich aber nicht, dass das bei uns so ist. Die Freispruchqoute ist eher sehr gering.“ Dem stimmt auch Doris Benker-Roth, Bayreuther Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Opferrecht, zu. Sie ist seit mehr als 25 Jahren im Opferschutz tätig: „In dieser Zeit habe ich nur Verurteilungen erwirkt – bis auf zwei Fälle.“ Einmal gab es einen Freispruch, einmal wurde das Verfahren eingestellt. Auf zivilrechtlicher Ebene konnte sie in diesen Fällen Schmerzensgeld erwirken.