Der Prozessauftakt gegen B. wurde von einem großen Medienaufgebot begleitet. Zahlreiche Journalistinnen und Journalisten aus dem In- und Ausland berichteten aus Braunschweig. Der Beschuldigte selbst erschien vor Gericht in grauem Sakko und fliederfarbenem Hemd, wirkte hager und angespannt. Er selbst äußerte sich nicht.
B. befinde sich seit annähernd zwei Jahren in Einzelhaft, sagte dessen Rechtsanwalt Friedrich Fülscher an Rande der Verhandlung. Die Vorwürfe und das große öffentliche Interesse belasteten seinen Mandanten zusätzlich psychisch extrem stark. „Ich glaube, man hat einen durchaus gezeichneten Menschen gesehen“, sagte Fülscher mit Blick auf den Auftritt von B. vor Gericht.
Angeklagter wegen Sexualtaten an Kindern vorbestraft
B. beschäftigt die deutsche Justiz bereits seit langem, er ist unter anderem wegen Sexualtaten an Kindern vorbestraft und verbüßte im Lauf seines Lebens diverse Haftstrafen. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin in Portugal im Jahr 2005 rechtskräftig zu einer siebenjährige Gefängnisstrafe, die er derzeit absitzt.
Deutschen Ermittlern zufolge hielt sich B. früher regelmäßig an der Algarve in Portugal auf, um dort Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Dabei soll er auch Sexualverbrechen begangen haben. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der niedersächsischen Stadt für ihn zuständig.
Das Gericht selbst entschied noch nicht über den Befangenheitsantrag der Verteidigung und das weitere Vorgehen. In Frage käme unter anderem ein Ausschluss der Schöffin von dem weiteren Verfahren. Für diesen Fall könnte auf Ergänzungsschöffen zurückgegriffen werden, die bei größeren Prozessen obligatorisch benannt sind. Auch zu Beginn des Verfahrens gegen B. am Freitag wurden zwei Ergänzungsschöffen vereidigt.