Kulmbach: Exhibitionist am Alten Friedhof

Von Stephan Herbert Fuchs
Foto: Archiv/dpa Foto: red

Wegen exhibitionistischer Handlungen hat das Amtsgericht einen 67-jährigen Rentner aus Kulmbach zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Richterin Sieglinde Tettmann sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte gleich zweimal im Bereich des Alten Friedhofs entlang der Pestalozzistraße einem zehn Jahre alten Mädchen auflauerte und sich entblößte.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Der Mann hatte die Taten abgestritten. Gleichwohl war er mehrfach wegen exhibitionistischer Handlungen vorbestraft und hatte deshalb auch eine offene Bewährung. Der Rentner befindet sich in therapeutischer Behandlung in Nürnberg. Gleichwohl hatte der Mann die Vorwürfe bestritten. Obwohl er an der gleichen Stelle sogar schon von einer versteckten Kamera aufgezeichnet wurde. Weil niemand vorbeigekommen war, wurde ein entsprechendes Verfahren eingestellt. Der Rentner behauptete, er habe uriniert.

Das WC lag gegenüber

Warum er dazu nicht über die Straße zum dortigen öffentlichen WC gegangen war, konnte er nicht erklären. Seltsam mutete auch an, dass er sein Gesicht versteckte und stattdessen alles andere präsentierte.

Wenn die heute elfjährige Schülerin den Angeklagten auch nicht mehr im Gerichtssaal identifizieren konnte, so hatte sie ihn dennoch auf einer Lichtbildvorlage der Polizei eindeutig wiedererkannt, auch ohne das Gesicht zu sehen. Eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung hatte Staatsanwalt Bernhard Böxler. Für ihn galt der Angeklagte aufgrund der eindeutigen Aussagen der Schülerin als überführt.

Immer an der gleichen Stelle

Der Anklagevertreter sprach die einschlägige Vergangenheit des Rentners an, so habe der Mann bereits früher die gleiche Stelle genutzt, um sexuell motivierte Handlungen an sich vorzunehmen. Der Staatsanwalt nannte den Angeklagten einen Bewährungsversager und nahm es ihm besonders übel, dass er dem Mädchen nicht die Aussage ersparte.

Auf Freispruch plädierte dagegen Verteidiger Werner Brandl aus Kulmbach. Die Identifizierung sei nicht eindeutig gewesen, außerdem gebe es Widersprüche in der zeitlichen Abfolge. Nach dem Motto, dass es sein Mandant ja schon immer so gemacht habe, sei ein Indiz, das für eine Verurteilung nicht ausreiche.

Angeklagter mit Drang

Richterin Tettmann sah die ganz anders. Es gebe keinen vernünftigen Zweifel, dass es der Angeklagte war, sagte sie. Der Rentner habe den Hang zu solchen Handlungen. Wenn die Strafe mit neun Monaten doch etwas niedriger ausfiel als von der Staatsanwaltschaft beantragt, dann deshalb, weil der Angeklagte seinen Drang zugegeben hatte und sich bereits in einer Therapie befindet. Gleichwohl habe er kein Geständnis abgelegt und dem Mädchen nicht die Aussage erspart.

„Am Ende war es ihm wohl egal, wer kommt, Hauptsache, er kann sich zeigen“, so die Richterin. Aufgrund der Gesamtumstände sei keine Bewährung mehr möglich.

Bilder