Hintergrund des Vorstoßes ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor zwei Jahren festgestellt hatte: Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufsrecht, nicht aber das Strafrecht.
Korrupte Ärzte müssen künftig Haftstrafe fürchten
Redaktion 11.12.2014 - 09:20 Uhr