Klinik zeigt Mitarbeiterin an

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Die Mitarbeiterin, die das Klinikum Bayreuth um 185.000 Euro erleichtert hat, wird wohl angeklagt werden. Foto: red

Vor etwa einem Monat hatte der Kurier bekannt gemacht, dass eine Mitarbeiterin des Klinikums etwa 200.000 Euro aus der Kasse genommen hatte. Das Klinikum hatte zunächst auf eine Anzeige verzichtet, diese aber jetzt nachgeholt. Das Klinikum hat der Staatsanwaltschaft Bayreuth alle Unterlagen in dieser Angelegenheit zur Verfügung gestellt.

 
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„Der Schaden, der bei Abrechnungen im Klinikum Bayreuth entstanden ist, ist beglichen“, sagt Frank Schmälzle, Pressesprecher des Klinikums. Ende Juni war deutlich geworden, dass die Mitarbeiterin etwa 185.000 Euro ungerechtfertigt auf ihr eigenes Konto überwiesen hatte. Sie hat Anfang August die volle Schadenssumme erstattet. Seit Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten arbeitet sie nicht mehr für die Klinikum Bayreuth GmbH.

Die Mitarbeiterin war zuständig für die Abrechnungen von Beihilfen, von Gehalt und von Reisekosten. Die Geschäftsführung der Klinik hatte sofort, als bekannt war, dass sie in die Kasse gegriffen hatte, veranlasst, dass alle Leistungen, die aus den Bereichen Beihilfe, Gehalt und Reisekosten an Mitarbeiter der betreffenden Abteilung geflossen sind, überprüft wurden. „Dabei sind keine weiteren unsachgemäßen Zahlungen aufgetreten“, so der Klinik-Sprecher. Bei der Überprüfung von Zahlungen an Mitarbeiter anderer Abteilungen seien nach jetzigem Stand in einem einzigen Fall Abrechnungsfehler aufgetreten. Nach jetzigem Kenntnisstand ist keinem Mitarbeiter ein Schaden entstanden. „Und den Schaden, der dem Klinikum entstanden war, hat die ehemalige Mitarbeiterin beglichen.“

Vier-Augen-Prinzip

Die Bearbeitung von Beihilfeleistungen und deren Freigabe und Auszahlung sind auf unterschiedliche Mitarbeiter aufgeteilt. Funktionstrennung und Vier-Augen-Prinzip sollen so gewährleistet sein. Wenn es darum geht herauszufinden, wie hoch die Beihilfe ist und wie sie ausgezahlt wird, greift das Klinikum auch auf externe Unterstützung zurück. Es soll geprüft werden, ob es möglich ist, „diese komplexen Aufgaben“ ganz außer Haus erstellen zu lassen. „Bis dahin erfolgt die Festsetzung, Auszahlungsanordnung und Auszahlung durch verschiedene Mitarbeiter im Vier-Augen-Prinzip“.

Zu dem Grund, warum die Mitarbeiterin in die Kasse ihres Arbeitgebers gegriffen hatte, nannte jemand aus ihrem engen Umfeld „psychische Probleme“.

Das Klinikum hatte sich bei Bekanntwerden des Falles gegen Vorwürfe der Vertuschung gewehrt. Man habe der Mitarbeiterin Zeit für eine Stellungnahme geben wollen, sagte die Aufsichtsratsvorsitzende Brigitte Merk-Erbe (BG) damals dem Kurier. Schon kurz nach Bekanntwerden des Falles räumte sie alles ein und setzte alles daran, den Schaden wiedergutzumachen.

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