Kita-Streit: Städte müssen zahlen

Symbolfoto: dpa Foto: red

Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.

 
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Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

dpa

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