Den Tathergang sieht das Gericht als weitgehend erwiesen an. Gegen 23.30 Uhr kam ein Mitbewohner von Birhat N. stark betrunken in Begleitung von Hussein I. nach Hause. Das machte der Angeklagte dem Begleiter zum Vorwurf. "Die Stimmung war aufgeheizt", sagte Richter Michael Eckstein in seiner Urteilsbegründung.