Das Gericht habe sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt, begründete die 1. Kammer des Zweiten Senats. Das Finanzgericht hatte im November 2009 den seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlag infrage gestellt.Das Bundesverfassungsgericht sollte auf Wunsch des Gerichts prüfen, ob der seit 15 Jahren dauerhaft zu entrichtende und für den Aufbau Ost eingeführte "Soli" verfassungswidrig ist. Den Solidaritätszuschlag hält unter anderem auch der Bund der Steuerzahler nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar. dpa