Karlsruhe - Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht am Mittwoch (10.00 Uhr) die Verhandlung zu mehreren Klagen gegen die jüngste Wahlrechtsreform weiter. Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Ziel ist, die Größe des Bundestags stark zu reduzieren, indem etwa Überhang- und Ausgleichsmandate künftig wegfallen. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament ist dann nur ihr Zweitstimmenergebnis.