Der aus einer Familie ohne besondere religiöse Bindung stammende D. habe sich radikalisiert und sei zu einem „ausgeprägten dschihadistischen Weltbild“ gekommen. Dabei habe der Sohn kurdischer Eltern einen „Türkenhass“ entwickelt.
Hass auf Türken trieb ihn an
Bösl sagte, D habe „sich selber als IS-Kämpfer gesehen. Er hat die Scharia als die einzige legitime Grundlage des Zusammenlebens angesehen.“ D. habe „eine bizarr anmutenden Privatideologie oder Privatreligion entwickelt“, deren zentraler Bestandteil ein Hass auf alle türkischen Menschen gewesen sei.
Neben der Schizophrenie liegt Gutachten zufolge bei D. auch eine Cannabissucht vor. Damit lagen dem Gericht zufolge die Grundlagen für eine Einweisung vor. Bereits während seiner Untersuchungshaft war D. aus der Justizvollzugsanstalt in die Psychiatrie gekommen.
Der 27-Jährige war nur zufällig bei einer Kontrolle beim Schwarzfahren aufgefallen. Dabei hatte er eine Reihe Rohrbomben bei sich. Nach eigenen Angaben plante er weitere Anschläge, unter anderem auf Imame und Moscheen.
D. baute Sprengsätze selbst
Seine Brand- und Sprengsätze hatte sich D. dem Urteil zufolge selbst gebaut. Er begann ab Sommer 2017 damit, diese zu produzieren. Außerdem hatte er sich eine halbautomatische Kurzwaffe besorgt. Ins Visier nahm er insbesondere Moscheen der türkischen Religionsbehörde Ditib. So wollte er auch einen Anschlag auf die Ditib-Moschee in Köln verüben und deren Imam erschießen.
Bei seinen ersten Anschlägen in Waldkraibung scheiterte er aber an unzureichender Durchführung. So wollte er einen Brandanschlag auf die Moschee in Waldkraiburg verüben. Er versuchte die Tür aufzutreten, das klappte aber nicht. Den Brandsatz zündete er demnach dann in einer Altpapiertonne eines benachbarten Wohnhauses an. Weil er den Deckel der Tonne schloss und das Feuer so keinen Sauerstoff mehr bekam, entwickelte der Brandsatz aber keine Gefahr.
Beim Anschlag auf das Lebensmittelgeschäft zündete er den Brandsatz im Verkaufsraum des Geschäfts, der ausbrannte.