Initiative gegen Gesichtsschleier im Gericht

Eine Frau mit einem Niqab. Archivfoto: Peter Endig/dpa Foto: red

Eine Muslimin weigert sich vor dem Münchner Amtsgericht, ihren Nikab - einen Gesichtsschleier - abzulegen. Der Richter lässt sie gewähren: Sie darf in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen sind zu sehen. Solche Szenen soll es nach dem Willen von Justizminister Bausback (CSU) künftig nicht mehr geben

 
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Bayern setzt sich für ein Verbot von Gesichtsschleiern in deutschen Gerichten ein. Eine entsprechende Bundesratsinitiative will das Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag (10.00 Uhr) beschließen. Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte den Vorstoß damit begründet, man brauche eine gesetzliche Regelung, wonach Kleidungsstücke, die das Gesicht verdecken, während einer Gerichtsverhandlung abgelegt werden müssen - das sei zur Feststellung der Identität und für die Wahrheitsfindung zwingend notwendig.

Hintergrund: Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es - anders als für das Gericht selbst - bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweils zuständigen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt.

Zuletzt hatte sich eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht geweigert, ihren Nikab - einen Gesichtsschleier - abzulegen. Der Richter ließ sie letztlich gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht zeigte die Zeugin dann den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht; dem Publikum blieb es verborgen.

dpa

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