Wie berichtet, hatten die Richter das Landtagsamt dazu verpflichtet, unserer Zeitung Auskunft zu geben über das Gehalt, das der ehemalige Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Walter Nadler seiner Ehefrau gezahlt hat. Den Medien stehe laut Pressegesetz gegenüber Behörden grundsätzlich ein Recht auf Auskunft zu, so das Gericht gestern.