In eigener Sache Klage wegen Nadler: vier Wochen Berufungsfrist für Landtag

Symbolfoto: Britta Pedersen dpa Foto: red

Das Verwaltungsgericht München hat in seiner jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung zur Klage des Chefredakteurs des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre des Bayerischen Landtages hervorgehoben: Der Wähler muss wissen, was die Volksvertreter mit ihren Vergütungen machen; das Persönlichkeitsrecht der Abgeordneten habe dahinter zurückzustehen.

 
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Wie berichtet, hatten die Richter das Landtagsamt dazu verpflichtet, unserer Zeitung Auskunft zu geben über das Gehalt, das der ehemalige Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Walter Nadler seiner Ehefrau gezahlt hat. Den Medien stehe laut Pressegesetz gegenüber Behörden grundsätzlich ein Recht auf Auskunft zu, so das Gericht gestern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landtagsamt hat nun einen Monat Zeit, um beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen. Nadler hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden 2013 als Sekretärin beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt.

Chefredakteur Braun hatte vom Landtagsamt vergeblich Auskunft verlangt über das Gehalt von Nadlers Ehefrau nach dem Jahr 2000. Braun zog vor Gericht und gewann im April den Prozess.

egs

Das Urteil des Verwaltungsgerichts können Sie hier einsehen.

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