Derzeit liegt die Laufzeit für ein asylrechtliches Hauptsacheverfahren in Bayreuth bei dreieinhalb Monaten. Eilverfahren können auch innerhalb von zwei bis drei Wochen abgeschlossen werden. Komplizierte Fälle können sich aber auch jetzt schon bis zu einem Jahr und länger hinziehen.
Und Boese fürchtet, dass die Verfahren in dieser Kategorie zunehmen werden. Was daran liegt, dass immer mehr Anträge von Asylsuchenden eingehen, die aus Ländern kommen, in die sie nicht ohne weiteres oder auch überhaupt nicht abgeschoben werden können.
Von Januar bis Juli 2017 sieht die Rangliste so aus: An der Spitze stehen 616 eingegangene Asylverfahren von Flüchtlingen aus Afghanistan, 290 aus dem Herkunftsland Eritrea, 279 aus Äthiopien, 271 aus der russischen Föderation, 260 aus dem Iran und jeweils 232 aus dem Irak und dem Senegal.
Politisch verfolgt?
Das stellt insbesondere Michael Lorenz, Richter am Verwaltungsgericht, vor große Herausforderungen. Denn es gilt zu prüfen, ob dem Antragsteller im Falle seiner Abschiebung Gefahr für Leib und Leben droht. Handelt es sich wirklich um einen politisch Verfolgten?
Bei der Art der Befragung muss berücksichtigt werden, ob es sich beim Gegenüber um einen Analphabeten handelt oder um einen Akademiker. Lorenz und seine Kollegen müssen vor den Verhandlungen intensiv in diversen Datenbanken recherchieren und sich ein Bild von der Lage in dem jeweiligen Land machen.
Besonders viel Fingerspitzengefühl ist von den Richtern gefragt, wenn ein Asylsuchender angibt, zum christlichen Glauben konvertiert zu sein. Hier gilt es in jedem einzelnen Fall zu prüfen: Liegt wirklich eine innerlich identitätsprägende Konversion vor oder handelt es sich um asyltaktische Motive? Der Richter muss den Gründen für den Glaubenswechsel auf den Grund gehen.
Überdies muss er überprüfen, ob der Asylsuchende seinen Glauben in seinem Heimatland ausleben darf oder ob er deswegen vom Staat verfolgt werden würde. „Das krieg ich nicht in zwei Stunden raus“, sagt Lorenz. Nur mit intensiver Vorbereitung kann hier guten Gewissens ein Urteil gesprochen werden. Ein Urteil, das derjenige, der es fällt, auch nicht so ohne weiteres von sich abschütteln kann.
Rund ein Jahr dauert es, bis der Anstieg der Flüchtlingszahlen beim Verwaltungsgericht in Form von Asylverfahren seinen Niederschlag findet. Insofern besteht Hoffnung, dass der Aktenberg in dem altehrwürdigen Haus an der Friedrichstraße ab 2018 angesichts zurückgegangener Flüchtlingszahlen allmählich wieder kleiner werden dürfte.