Abstimmung über Europa, Schuldenbremse und Ehrenamt Parallel zur Landtagswahl finden in diesem Jahr fünf Volksentscheide statt

Von Sarah Bernhard
 Foto: red

Im bayerischen Innenministerium sind die Vorbereitungen für die Landtagswahl in vollem Gange. Denn die Wähler stimmen am 15. September nicht nur über die Zusammensetzung des Landesparlaments und der Bezirkstage ab, sondern auch über fünf verschiedene Verfassungsänderungen.

 
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Volksentscheide parallel zur Landtagswahl durchzuführen, sei schon länger üblich, sagt Rainer Hutka, Sprecher des Innenministeriums. „Der 15. September ist der Tag der Landespolitik.“ Den letzten Volksentscheid dieser Art gab es bei den Wahlen 2003.

Denn anders als der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz aus dem Jahr 2010, kommen die diesjährigen Entscheide nicht unmittelbar aus dem Volk, sondern aus dem Parlament: Der Landtag hat die fünf Verfassungsänderungen bereits beschlossen. Jetzt müssen sie noch von den Bürgern bestätigt werden. Eine Mindestanzahl an abgegebenen Stimmen braucht es deshalb nicht. Zudem genügt es, wenn jeweils die Hälfte der Wähler mit „Ja“ stimmt. Stimmen weniger als 50 Prozent für den jeweiligen Volksentscheid, ist er gescheitert. Die Verfassung wird in diesem Punkt nicht geändert. Rainer Hutka hält dieses Szenario allerdings für „undenkbar“.

Und darum geht es in den fünf Volksentscheiden:

Gleichwertige Lebensverhältnisse
Der Freistaat soll dafür sorgen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, sich zu entwickeln. Das soll für alle Lebensbereiche gelten, etwa Wohnen, Bildung, Freizeit, Erholung und Daseinsfürsorge.

Ehrenamtliche Arbeit
Staat und Gemeinden sollen ehrenamtlichen Einsatz besonders fördern. „Das Ehrenamt ist für unser funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Und wir wollen, dass das auch unsere Bayerische Verfassung ausdrücklich anerkennt“, sagt Innenminister Joachim Herrmann.

Europa
Der Landtag soll Einspruch erheben können, wenn er Gesetzgebungskompetenzen nach Brüssel abgeben soll. Würde die EU etwa das Schulwesen regeln wollen und der Landtag wäre dagegen, müsste auch die Staatsregierung diese Entscheidung öffentlich vertreten, etwa im Bundesrat. So soll „ein Mehr an Demokratie“ in den Entscheidungsprozess kommen.

Schuldenbremse
Nach dem Jahr 2020 soll der Freistaat keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen sind Naturkatastrophen und andere Notsituationen. Auch bei einem Wirtschaftsabschwung soll der Freistaat neue Kredite aufnehmen können, etwa um zusätzliche Förderprogramme für Mittelständler zu finanzieren.

Finanzausstattung der Gemeinden
Die Kommunen sollen vom Freistaat so viel Geld bekommen, dass sie auch freiwillige Aufgaben finanzieren können, etwa Schwimmbäder oder Theater. Allerdings bleibt die Höhe der Zuweisungen von der finanziellen Situation des Freistaates abhängig. Hat der kein Geld, bekommen die Gemeinden auch weiterhin nur das Nötigste.

Symbolbild: pa

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