Das Schwurgericht hat am Freitag, kurz vor Mittag, im Hooligan-Prozess die Haftbefehle gegen die Angeklagten aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht wegen versuchten Totschlags mehr. Entscheidend für die Beurteilung war die Expertise des Landgerichtsarztes a. D. Klaus-Peter Klante. Wie berichtet, geht der Prozess auf die Folgen einer Prügelei zwischen Fußballfans der SpVgg Bayreuth und Jahn Regensburg am 19. März zurück. Angeklagt sind ein 19-Jähriger aus Bayreuth, ein Gleichaltriger aus dem Raum Creußen und ein 24-Jähriger aus der Bamberger Gegend.