Gustl Mollath wird nicht zufrieden sein Fall Mollath: Am Donnerstag fällt das Urteil

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Wenn am Donnerstagmorgen um 9 Uhr im Saal 104 des Landgerichts Regensburg das Urteil gegen Gustl Mollath (57) fällt, wird er auf jeden Fall unzufrieden sein, ganz gleich, wie es ausfällt: Er sieht die Schwarzgeldvorwürfe gegen seine Frau nicht aufgeklärt.

 
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Schon mehrfach hat er dem Gericht und vor allem der Staatsanwaltschaft fehlenden Aufklärungswillen vorgeworfen. Doch sowohl die Vorsitzende Richterin Elke Escher als auch Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl quittierten diese Vorwürfe mit Schweigen.

40 Zeugen, 15 Verhandlungstage, ein Problem

An 15 Verhandlungstagen des Wiederaufnahmeverfahrens kamen mehr als 40 Zeugen – aber laut Mollath die falschen. Nur solche, die ihn belasteten und im Sinne seiner Frau Petra M. (51) sprachen. Denn seiner Meinung nach war sie es, die für seine siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie verantwortlich war. In seinem letzten Wort als Angeklagten betonte er, sie sei „ein Rennpferd in ihrem Beruf“ als Vermögensberaterin gewesen, „kein kleines Hascherl“. Ihre Fähigkeiten habe sie dazu benutzt, ihn „in die Pfanne zu hauen“. Und fast unter Tränen sagte Mollath, er könne „auch jetzt kaum realisieren, was sie mir angetan hat“. Dem Staatsanwalt warf er vor, sich darum zu bemühen, „dass Petra M. nicht fällt“. Denn er sei nur in der Psychiatrie gelandet, damit „nichts über Schwarzgeldschiebereien im großen Stil ans Licht“ komme.

Worum es geht - wir erklären den Fall Mollath in drei Minuten:

Gerade das hatte der Staatsanwalt in seinem mehr als vierstündigen Plädoyer völlig ausgeschlossen. Petra M. hätte eine prophetische Gabe besitzen müssen: Ein Jahr, bevor die Ehekrise in einer Trennung und einem Rosenkrieg endete, hätte sie sich ein Attest besorgen müssen, das die Misshandlungen ihres Mannes dokumentierte. Verletzungen, die sie nie erlitten hat? Sie hätte alle Ärzte, alle Gutachter, die ermittelnden Polizisten, den Nürnberger Richter und seine Beisitzende Richterin auf ihre Seite bringen müssen, damit Mollath von 2006 an hinter den Mauern der Psychiatrie verschwand. Nebenbei hätte sie den wirtschaftlichen Ruin ihres Mannes betreiben müssen. Dagegen spreche laut Staatsanwalt Meindl die Art und Weise, wie Petra M. immer wieder bei ihrer Aussage geblieben war: Sie hätte ihren Mann weit schwerer belasten müssen, um ihn zu ruinieren. Meindl: „Sie hätte ihrem Ehmann richtig was anhängen können.“

Mollath, der Reifenstecher?

Dass Mollath seine Frau misshandelt hat, steht für den Staatsanwalt außer Frage. Auch dass er dutzende Reifen durchstochen hat. Zu dicht sei die Indizienkette, die auf Mollath hinweise: Die Namen aller Opfer hat er in einem Brief selbst genannt. Alle hatten sie mit der Scheidung von seiner Frau zu tun. Staatsanwalt Meindl plädierte auf „schuldig“.

Im Gegensatz zu ihm plädierte Mollaths Anwalt Gerhard Strate (66) auf „Freispruch ohne Wenn und Aber“, wenn er auch einräumte, es sei zu „Ausrastern“ Mollaths in der Ehe gekommen. Nur hätte seine Frau Petra M. diese hochstilisiert – bis hin zu „Morddrohungen“. Für Strate steht fest, dass Petra M. eine „Lügnerin“ sei, die bei Polizei, Gericht und Ärzten gelogen habe, um ihren Mann loszuwerden. Als Beispiel nennt er das Attest einer Psychiaterin, das sie sich erschlichen habe, nur um ihren Mann untersuchen zu lassen. Um ihn zu „psychiatrisieren“. Die Reifenstechereien seien ganz und gar nicht Mollath zuzuschreiben.

Mollath selbst will einen „Freispruch erster Klasse“. Er habe nie den „Pfad des Rechts verlassen“, sagte er. „Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen.“

Welcher Version der Geschichte das Gericht folgt, bleibt bis zur Urteilsverkündung spannend. Richterin Escher hat nicht durchscheinen lassen, wie sie zu den Vorwürfen steht, die Mollath gemacht werden. Lediglich wenn Mollath Zeugen befragt hat oder Beweisanträge gestellt hat, wurden ihre großen Augen noch weiter. Mollath hatte noch 30 angebliche Zeugen auf einer Liste, die beweisen sollten, dass seine Schwarzgeldvorwürfe einen wahren Hintergrund haben. Da sie mit den Misshandlungen seiner Frau und den Reifenstechereien nichts zu tun haben, hat das Gericht sie abgelehnt.

Mollath wird am Donnerstag als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. Denn er war 2006 vom Landgericht Nürnberg für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie geschickt worden, für die Taten aber freigesprochen worden. Beim Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Angeklagten darf das Urteil nicht schlechter ausfallen als damals: also Freispruch.

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