Eine der Säulen für das Urteil des Landgerichts Hof aus dem Jahr 2004 war das Geständnis des minderbegabten Ulvi. Er hatte gestanden, die damals neunjährige Peggy umgebracht zu haben. Er hat es später widerrufen. Der Sachverständige, der Gerichtspsychiater Hans-Ludwig Kröber (61), hatte ausgeführt, es sei nicht mehr ausschließbar, dass der Angeklagte ein „aussagepsychologisch falsches“ Geständnis abgelegt habe. „Dieses Geständnis wird durch keinen einzigen Sachbeweis belegt“, betont der Vorsitzende Richter Michael Eckstein (60).