Gericht hält den Mann, der Forensik-Chef Klaus Leipziger beleidigte, für gefährlich Haft für Mordaufruf an Mollath-Gutachter

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Weil er Gutachter für Gustl Mollath (hinten) war, wurde Klaus Leipziger schon oft beleidigt. Der schlimmste Fall endete jetzt vor dem Amtsgericht Bayreuth mit einer Haftstrafe für den Beleidiger. Foto: red

Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis, ohne Bewährung, nur für Beleidigungen? Nur weil Ulrich S. (39) Richter und Polizisten und Klaus Leipziger (61), den Gutachter Gustl Mollaths, beleidigte? Und nur weil er dazu aufrief, diesen zu ermorden?

 
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Es waren eben nicht nur Worte, die Ulrich S. diese hohe Strafe einbrachten. Kerstin Kayser, die Vorsitzende des Schöffengerichts in Bayreuth, verwies in ihrer Begründung auf die Vielzahl der Beleidigungen, „die zu einer Besorgnis führte“. Und auf die Gefahr, die von S. ausgehe und ins Strafmaß einfließen müsse.

Bewährungsstrafe wegen Schlag ins Gesicht

Zumal S. bereits gezeigt hatte, dass er es eben nicht nur bei Worten belässt. In seiner Wut auf die Staatsgewalt schlug er einer Staatsanwältin in Pirna mehrfach ins Gesicht – und bekam eine Bewährungsstrafe, die er jetzt absitzen muss.

Trotz dieser Vorstrafe, trotz laufendem Verfahren und drohendem Haftbefehl aber beleidigte er kräftig weiter: am Telefon und in Emails. Und er rief 2013 im Internet und in Emails dazu auf, so sah es das Gericht, Leipziger zu ermorden. Der sei ein „notorisch verleumderisches Vieh“, das „sehr sehr dringend getötet werden“ müsste.

Angeklagter verließ während der Begründung den Gerichtssaal

Die Wut stieg hoch bei Ulrich S., dem gelernten Computerfachmann aus Thüringen. Schon während der Urteilsverkündung ließ er sich auf seinen Stuhl fallen – um danach sofort aufzustehen. „Ich gehe jetzt nach Hause.“ Nein, er wolle die Begründung nicht mehr hören, laut Gesetz müsse er nur während des Urteils da bleiben. Er schulterte seinen Rucksack, warf seiner Frau einen wütenden Blick zu, der Richterin ebenfalls. Und ging. „Gute Heimreise“, sagte die Richterin.

Sie sah es als erwiesen an, dass S. die Texte geschrieben und ins Internet gestellt hatte, in denen er zum Mord an Leipziger aufrief. Auch wenn es technisch nicht ganz zweifelsfrei beweisbar ist. Darauf hatte ein Sachverständiger hingewiesen. Schon allein beim Herunterladen und Lesen der Texte seien diese auf dem Rechner gespeichert. Allerdings, so die Richterin, sei die Sprache verräterisch – und weise auf S. als Verfasser hin.

Sein Anwalt, Uwe Mosig aus dem brandenburgischen Senftenberg, hatte darauf hingewiesen, dass kein Zeuge habe bestätigen können, dass S. wirklich der böse Anrufer gewesen sei. „Wir haben nichts“, sagte Mosig. „Vor allem keinen Tatnachweis.“ S. rief während der Hochphase der Diskussion um den angeblich zu Unrecht in der Psychiatrie sitzenden Mollath im Bezirkskrankenhaus an, um Leipziger zu beleidigen. Dafür, dass Mollath sieben Jahre „unschuldig hinter Gittern“ saß, gab er Leipziger die Schuld.

Polizeischutz für den bedrohten Chefarzt

Zunächst meldete S. sich im Dezember 2012 unter falschem Namen im Bezirkskrankenhaus und gab sich als Mitarbeiter der örtlichen Presse aus. Als Leipziger ihm erklärte, dass nicht er, sondern Richter für die Unterbringung von Mollath verantwortlich seien, legte S. los. „Dann muss ich wohl raufkommen und Ihre verleumderische Zunge abschneiden.“ Als er nochmal anrief, drohte er gleich mit Mord. Danach kam eine Email. „Die hat mich schon sehr bestürzt, diese Email“, sagte Leipziger als Zeuge in der ersten Verhandlung vor Gericht. Er stand während dieser Zeit unter Polizeischutz.

Danach änderte S. seine Methode. Nach Ansicht des Gerichts verfasste S. den Text, schickte ihn Leipziger und stellte in auf Foren im Internet. Seiner Meinung nach sollten Leipziger, einige Juristen aus Bayreuth, die angeblich mit dem Fall Mollath zu tun hatten, und der Nürnberger Richter Otto Brixner, der Mollath 2006 unterbringen ließ, getötet werden. Alles „Filzläuse“ oder „Sumpfratten“ oder „Parasiten“ befand er. Und „Parasiten töten sei gut“, schrieb er, das wisse jeder, der in Biologie aufgepasst hat. Ulrich S. kam zu der Schlussfolgerung: „Im derzeitigen Stadium ist brutale Gewalt die einzige Möglichkeit, weitere Verfilzungen und Versumpfungen zu vermeiden.“ Staatsanwältin Sandra Staade erkannte darin ein „Menschenbild des Nationalsozialismus“ wieder.

"Ich fühle mich gleichzeitig schuldig und unschuldig"

In seinem letzten Wort vor dem Urteil sprach S. von einer israelischen Studie. Darin sei festgestellt worden, dass das Urteil stärker von der Zufriedenheit der Richter abhänge als von den Tatsachen. „Deshalb hoffe, ich dass Sie zufrieden und satt sind“, sagte er zur Richterin. Er selbst fühle sich gleichzeitig schuldig und unschuldig.

Dem Kurier sagte S., die Aussagen über Leipziger würden von „halb Deutschland“ geteilt. Und er gehöre zu dieser Hälfte. Im Übrigen sei er stinksauer, weil man ihm sein Mobiltelefon und seine Computer abgenommen habe. Das aber wird er nicht mehr bekommen – es bleibt in Händen der Justiz. Außerdem muss S., der mit seiner Frau von Harz IV lebt, die Kosten für das Verfahren tragen.

Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. S. werde in die nächsthöhere Instanz gehen, sagte sein Anwalt dem Kurier.

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