Das bestätigte der Rechtsanwalt Philipp Grabensee aus Düsseldorf, der die Opfer der Brandstiftung bei Gericht vertreten hatte. "Ja, mich hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kürzlich erreicht", sagte Grabensee auf Kurier-Nachfrage. "Es geht nicht um den Tatvorwurf an sich, sondern um den Schuldspruch." Das bedeute, es bleibe beim Urteil wegen vierfachen Mordversuchs. Nur die Höhe der Strafe werde erneut verhandelt. Wie seine Mandanten dazu stehen, dass könne er im Moment noch nicht beurteilen.