Gericht: Brandstifter hofft auf milderes Urteil

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Neun Jahre und zwei Monate sollte ein Unterfranke wegen vierfachen, versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung in Kulmbach hinter Gitter. Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Bayreuth teilweise aufgehoben. Der Fall muss erneut verhandelt werden - und das Landgericht das Straßmaß womöglich nach unten korrigieren.

 
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Das bestätigte der Rechtsanwalt Philipp Grabensee aus Düsseldorf, der die Opfer der Brandstiftung bei Gericht vertreten hatte. "Ja, mich hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kürzlich erreicht", sagte Grabensee auf Kurier-Nachfrage. "Es geht nicht um den Tatvorwurf an sich, sondern um den Schuldspruch." Das bedeute, es bleibe beim Urteil wegen vierfachen Mordversuchs. Nur die Höhe der Strafe werde erneut verhandelt. Wie seine Mandanten dazu stehen, dass könne er im Moment noch nicht beurteilen.

Den 21. Januar 2015 wird eine Familie aus Oberzettlitz (Stadt Kulmbach) wohl nie mehr vergessen: In dieser Nacht zündete ein ehemaliger Beschäftigter des Familienvaters das Wohnhaus an. Das Feuer wurde an zwei Stellen gelegt. In dem Haus schliefen auch die beiden Kinder und die Ehefrau, als der nächtliche Brandanschlag passierte. Der Hausherr wachte jedoch gegen 2.30 Uhr auf, weil er Geräusche gehört hatte. Im Hauseingang und auf der Terrasse loderten bereits die Flammen, als er sich umsah. Der Haushund hatte nicht angeschlagen. Die alarmierte Feuerwehr und das Technische Hilfswerk brachte den Brand unter Kontrolle. Den Hausbewohnern war nichts passiert, weil der Vater den Rest der Familie in Sicherheit bringen konnte.

Schnell hatte der Werksleiter einer Fleisch- und Wurstfabrik in Hammelburg einen Metzgermeister aus Bad Kissingen in Verdacht. Er hatte den Vertrag mit dem Metzger und seinen Leiharbeitern für das Unternehmen gekündigt. Dieser sah sich um seine Existenz gebracht - und entschied sich zu dem folgeschweren Racheakt.

Das Bayreuther Landgericht verurteilte den Mann im September vergangenen Jahres unter Vorsitz von Richter Michael Eckstein zu neun Jahren und zwei Monaten Haft. Das Leben der Familie sei massiv bedroht gewesen. Wer Rauchgas einatme, könne nach wenigen Sekunden bewusstlos werden. Der Sachschaden, zwischen 60- und 70.000 Euro, sei weniger schlimm, als die seelischen Folgen des Anschlags für die Familie. Oberstaatsanwältin Juliane Krause hatte in der Verhandlung sogar zwölf Jahre und neun Monate  gefordert. Wie Eckstein, sah sie das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Wann die Hauptverhandlung wieder aufgenommen wird, war am Montag nicht mehr zu erfahren. Der Bayreuther Gerichtssprecher Clemens Haseloff befindet sich in Urlaub. Auch der Verteidiger Johannes Driendl, der die Revision beantragt hatte, war nicht zu sprechen. Im Prozess hatte er von einer "Verzweiflungstat" des Angeklagten gesprochen. Er habe sich in Alkohol geflüchtet, um sein Selbstwertgefühl wieder herzustellen. Driendl bewertete den Brandanschlag als Tötungsversuch und hielt fünf Jahre Freiheitsstrafe für ausreichend.

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