Gemeinde hat keine Wahl Marode Leitungen erfordern hohe Investitionen

Von und Heike Fauser
 Foto: red

Der Wasserpreis steigt, und mit ihm die Wut. „Unmöglich“ sei das, schimpft Erwin Wutschka, Vorsitzender des Bürgerforums in Weidenberg. Doch der Kanal ist marode, das Defizit der Gemeinde hoch. Ein Problem, das viele Gemeinden kennen. Und bei dem sie der Freistaat allein lässt.

 
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Seit 1. Januar zahlt Erwin Wutschka 1,85 Euro für einen Kubikmeter Wasser aus der Leitung – das sind rund 20 Cent mehr als im Vorjahr. Auch das Abwasser ist teurer geworden, statt 2,55 Euro sind es jetzt 2,95 Euro pro Kubikmeter. Wutschka macht das wütend – und er hat Bedenken. Der Vorsitzende des Bürgerforums sieht die große Preiserhöhung noch kommen: „Wir gehen davon aus, dass sich die Gebühren nach 2014 wieder erhöhen.“ Als Grund nennt Wutschka die Kanalleitungen, die angeblich „in einem maroden Zustand sind."

Der durchschnittliche Verbrauch pro Person im Jahr liegt bei 35 Kubikmeter Wasser und die gleiche Menge an Abwasser. Allein der wütende Wutschka zahlt jetzt also 42 Euro im Jahr mehr. „Ein halber Tank“, sagt Juliane Thimet, Direktorin beim Bayerischen Gemeindetag. Dort berät sie Bayerns Städte, Gemeinden, Zweckverbände und Kommunalunternehmen unter anderem zu allen Fragen rund um Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung und Kalkulationen. Steigende Gebühren, sagt sie, seien ein Zeichen dafür, dass die Gemeinde etwas anpackt. Und man müsse etwas tun. Sonst werde das Thema verschleppt – „und dann kommt der Ruf nach der Privatisierung, dann wird es noch schlimmer“.

Alles normal

Dass es in Weidenberg am Kanalsystem viel zu tun ist, daraus macht Bürgermeister Hans Wittauer keinen Hehl. Gebaut wurde es Anfang der 1960er Jahre. „Dass da Mängel aufkommen, ist völlig normal.“ Auch der Geldmangel der Kommunen ist normal – und eine Folge der bayerischen Politik. Nahezu 43 Milliarden Euro hat der Freistaat nach dem Krieg bis heute in den Bereich Wasser und Abwasser investiert, das waren mehr als zwei Drittel der Gesamtkosten fürs Wassersystem. Das Gute daran: Das Geld wurde an den Bürger durchgereicht. Die Gebühren blieben jahrelang weit unten. Das Schlechte: Rücklagen wurden keine gebildet. Sie waren verboten. Es galt das Kostendeckungsprinzip. Die Abgaben sollten die Kosten decken, die durch eine öffentliche Einrichtung entstehen.


Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der Wochenendausgabe (16. Februar) des Kuriers.

Symbolbild: pa

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